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Die ganze Erziehung und der Unterricht in der Anstalt sollen geistbildend
seyn und auf dem Boden wahrer Religiosität die Intelligenz und das Gemuͤth
der ihr anvertrauten Töchter gleichmäßig entwickeln und ausbilden, fuͤr ihren
hohen weiblichen Beruf im Leben ihre innere Erziehung vollenden und äußer—
lich ihnen die feine und schöne Haltung ganz zu eigen machen, welche ihre ge-
sellschaftliche Stellung erfordert.
Weimar am 25. Dezember 1853.
Anmerkung: Für auswärtige Töchter, welche dem Sophienstifte zur Bildung
anvertraut werden sollen, werden die Pensionate der Fräulein Käm-
pfer, der Madame Lichtenstein, der verwitweten Frau Sekretar Koch
und der Fräulein Steiner, welche sich unter die Aufsicht der unter 3
genannten Kommission, sowie der Stifts-Direktorin gestellt haben, geeig-
nete Aufnahme in Kost und Logis darbieten.
II. Dem Kaufmann Ernst Junge zu Apolda ist auf Nachsuchen die Er-
laubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Aachener und Mün-
chener Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Grenzen des Großherzogthu=
mes bis auf Widerruf ertheilt worden. Weimar am 6. Mai 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
III. Dem Friedrich Möller zu Crenzburg ist auf Nachsuchen die Er-
laubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-
Gesellschaft Borussia zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes
bis auf Widerruf ertheilt worden. Weimar am 8. Mai 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachfischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.
IV. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Kaufmann Johannes
Roßbach zu Creuzburg die nachgesuchte Erlaubniß zur Uebernahme und Betrei-
bung einer Agentur der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb
der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 11. Mai 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.