Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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II. In Dessau ist ein Haupt-Steueramt mit Niederlage errichtet wor- 
den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 8. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort 
Stregda von dem Steuerbezirke Kreuzburg, welchem er zeither angehörte, 
abgezweigt und in allen die Verwaltung der indirekten Steuern betreffenden 
Beziehungen vom 1. Oktober d. J. an, dem Steuerbezirke Eisenach einverleibt 
worden ist. 
Weimar am 10. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Von der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung ist anstatt der, bei 
dem Steueramte Wannfried bestandenen, Niederlage mit unbedingtem Nieder- 
lagerechte eine solche mit bedingtem Niederlagerechte angeordnet worden, was 
hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 58). zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 10. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
V. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Kaufmanne Ernst Schö- 
nerstedt zu Ollendorf, nachdem derselbe die bisher ausgeübte Agentur der Magde- 
burger Feuerversicherungs-Gesellschaft aufgegeben hat, die gebetene Erlaubniß 
zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Aachener und Münchener 
Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes, bis 
auf Widerruf, ertheilt worden. 
Weimar am 5. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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