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II. In Dessau ist ein Haupt-Steueramt mit Niederlage errichtet wor-
den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 8. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort
Stregda von dem Steuerbezirke Kreuzburg, welchem er zeither angehörte,
abgezweigt und in allen die Verwaltung der indirekten Steuern betreffenden
Beziehungen vom 1. Oktober d. J. an, dem Steuerbezirke Eisenach einverleibt
worden ist.
Weimar am 10. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Von der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung ist anstatt der, bei
dem Steueramte Wannfried bestandenen, Niederlage mit unbedingtem Nieder-
lagerechte eine solche mit bedingtem Niederlagerechte angeordnet worden, was
hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 (Re-
gierungs-Blatt Seite 58). zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 10. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
V. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Kaufmanne Ernst Schö-
nerstedt zu Ollendorf, nachdem derselbe die bisher ausgeübte Agentur der Magde-
burger Feuerversicherungs-Gesellschaft aufgegeben hat, die gebetene Erlaubniß
zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Aachener und Münchener
Feuerversicherungs-Gesellschaft innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes, bis
auf Widerruf, ertheilt worden.
Weimar am 5. August 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.