Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

liegierungs - Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar.-Eisenach. 
Nummer 35. Weimar. 13. September 1834. 
  
  
Ministerial-Bekanutmachungen. 
I. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, die nachstehenden 
Statuten der in der Residenz-Stadt Weimar auf Aktien errichteten Gasberei- 
tungs-Gesellschaft unter den Bedingungen: daß 
die Beschaffung des erforderlichen Anlage-Kapitales durch gehörig bindende 
Aktien-Zeichnung auf Grund der Statuten binnen Einem Vierteljahre 
nachgewiesen werde, 
die Eröffnung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft binnen Jahresfrist er- 
folge und 
die verfassungsmäßige Beaufsichtigung desselben durch die zuständigen Po- 
lizei-Behörden vorbehalten bleibe, 
landesherrlich zu bestätigen, auch der gedachten Gesellschaft die Rechte einer 
juristischen Person gnädigst zu verleihen geruhet haben: so wird dieses hierdurch 
öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 23. August 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements -Chef. 
Schambach. 
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