Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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Lehnt die Stadtgemeinde diese Uebernahme ab, dann steht den noch vor- 
handenen Aktionären frei, die Anstalt nebst Zubehör auf jede andere beliebige 
Weise zu veräußern und den Ertrag nach Bezahlung aller Passiven und gegen 
Röckgabe der Aktien und Dividenden-Scheine nach Verhältniß der Aktien-Zahl 
unter sich zu vertheilen. Erst nach abgelegter und juftiflzirter Schlußrechnung 
ist die Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten. 
Weimar am 26. Juni 1854. 
A. Interims-Aktie 
der Gasbereitungs-Gesellschaft zu Weimar. 
Nr. 
Von 
sind gegen diese Interims-Aktie 
Fünf Thaler im Vierzehnthaler-Fuße 
als erste Einzahlung auf eine in Ein hundert Thalern bestehende Aktie der 
Gasbereitungs-Gesellschaft zu Weimar an das unterzeichnete Direktorium dieser 
Gesellschaft baar bezahlt worden, welches unter Aushändigung eines 
Exemplars der Statuten, welchen nachzuleben hat, quittirend bekennet wird. 
Weimar am 185 
Fär den Das Direktorium 
Verwaltungsrath. der Gasbereitungs-Gesellschaft daselbtst. 
s8sss8s8T6 
Fernere Einzahlungen:
	        
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