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Lehnt die Stadtgemeinde diese Uebernahme ab, dann steht den noch vor-
handenen Aktionären frei, die Anstalt nebst Zubehör auf jede andere beliebige
Weise zu veräußern und den Ertrag nach Bezahlung aller Passiven und gegen
Röckgabe der Aktien und Dividenden-Scheine nach Verhältniß der Aktien-Zahl
unter sich zu vertheilen. Erst nach abgelegter und juftiflzirter Schlußrechnung
ist die Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten.
Weimar am 26. Juni 1854.
A. Interims-Aktie
der Gasbereitungs-Gesellschaft zu Weimar.
Nr.
Von
sind gegen diese Interims-Aktie
Fünf Thaler im Vierzehnthaler-Fuße
als erste Einzahlung auf eine in Ein hundert Thalern bestehende Aktie der
Gasbereitungs-Gesellschaft zu Weimar an das unterzeichnete Direktorium dieser
Gesellschaft baar bezahlt worden, welches unter Aushändigung eines
Exemplars der Statuten, welchen nachzuleben hat, quittirend bekennet wird.
Weimar am 185
Fär den Das Direktorium
Verwaltungsrath. der Gasbereitungs-Gesellschaft daselbtst.
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Fernere Einzahlungen: