324
mit wenigstens zwei kupfernen Nägeln befestigt. Der mittlere Nagel auf
dem Kopfe des Sicherpfahles erhält mindestens eine Länge von 6 Zoll
und einen platten, 1½ Zoll im Durchmesser haltenden Kopf, welcher sich
möglichst genau auf die kupferne Platte auflegen muß.
Von dem, nach seiner Höhe über der Kupferplatte zu messenden, Kopfe
dieses Nagels aus sind dann alle Abmessungen vorzunehmen.
2 Im andern Falle wird die kupferne
Platte nach anliegender Zeichnung M2
oben nur mit einem und an jeder Seite
mit drei kupfernen Nägeln, deren Köpfe
rersenkt sind, befestiget. Der Nagel auf
dem Kopfe des Sicherpfahles erhält auch
hier mindestens eine Länge von 6 Zoll
und einen etwa 3/4 Zoll im Durchmes-
ser haltenden Kopf, welcher vor dem
Eintreiben in den Pfahl an der untern
Fläche des Kopfes mit Harz oder Theer
bestrichen seyn kann.
Sämmtliche zur Befestigung des Be-
s schlages dienende Nägel sind, damit das
s w Herausziehen derselben erschwert wird,
/ vor dem Einschlagen an der Spitze auf-
zuhacken.
8. 6.
Der Sicherpfahl soll an einer zugänglichen Stelle eingesetzt werden, an
welcher derselbe gegen die Gewalt des Wassers und sonst möglichst geschützt, zu-
gleich aber für vorkommende Abwägungen möglichst bequem steht.