Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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Rebenzollämter I. Klasse 
an 
der 
renze. 
Bemerkungen 
  
über besondere Befugnisse. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ort. Oouptamts-Bezirl. 
7 . g- 
« Za25.Sv-lte4.DashauviflkunqstlzaMühlbekgistbefugt,Beqleitscheiuehdci 
Königl. Sächsischen Nebenzollamtes 1. zu Bodenbach über Gewebe, welche die Fabrikanten Bode- 
mer & Co. zu Cilenburg zum Bedrucken aus Oesterreich begiehen, zu erlerigen und dergleichen 
über die zum Wiederausgange in berrucktem Justande gestellten Gewobe auf das gedachte Neben- 
sollamt I. auszustellen. 
Zu 26. Spvalte 4. Das Hauptsteueramt zu Langensalza ist befugt, Begleitscheine I. 
über Wein, Rum, Arrak und Thee, sowie Garne und Manufaktur-Waaren zu erlerigen. 
50Gronau. Zu Spalte 5. Das Untersleneramt zu Corbach ist zur Crledigung der von dem König- 
60| Kotten. lich Baverschen Nebengollamte I. 4 Schirnding über rehe Schaaswolle zur Sortirungs-Anstalt 
61 Bochold. „Vreden. der Haudlung Wittgenstein ausgestellten Begleitscheine I. befugt. 
62|Anholt. 
63Vloto. · ZuSpslte7·Pof.63.DasNebeasollamtLIUIIlothoistbefastzuksuscetligua 
62 Beverungen Minden. und Erledigung von Begleitscheinen I. und II., ledoch ausschließlich von Begleitscheinen über W. 
65 Erder " Lemgo nufaltur· Waaren. 
66Hörter. 
f. Ema-eri. 
5 Slen. humercchl. Zu 35. Spolte c. Das Hauptsteueramt zu Elberfeld ist ermächtigt, Begleitscheine 1. 
4 " Kaldenki Höber baumwollene, wollene, seidene und halbseldene Waaren, rohe Seide, Leinen, und Wollen= 
69|Dammerbruch. Kaldenkirchen. arn, kurge Waaren, Glas, Glas= und Töpfer-Waaren, feine Eisen., Stahl, Kupfer Messing., 
70 Karken. Wasserbers Zinn-, Holz- und Leder-Waaren zu erledigen. 
71| Wehr. "· 
Ju 75. Svalte 7. Das Nebengollamt 1. Klasse zu Herbestahl ist zu den Abfertigungen nach 
72,Herzogenrath. Maaßgabe des §. 13 ff. des allgemeinen Regulatives über die Behandlung des Güter, und Effek- 
73 Bälserquartier. ten: Transpors auf den Eisenbahnen (Beilage 1I. zu §. 7. des Haupt, Protokolles der 9. General, 
ul *& HKonferenz in Jollvereins-Angelegenheiten vom Jahre 1851) defugt. 
74 Tülje. achen. Zu 77. Doas Nebenzolsamt 1. Klasse zu Perl ist befugt: 
75 Herbestahl. a) Begleitscheine I. auf das Hauptzollamt zu kuremburg auszußtellen; 
76 Eupen. b) die von diesem Hauptamte und dem zu Trier auf Perl ausgestellten Begleitscheine über Tran- 
77.Peril Trier. flt= Güter, sowle ehne Ginschränkung die in Beziehung auf den Waarenausgang mosel- 
7 1 Saarbrück wärts, auf dosselbe gerichteten Begleitscheine I. zu erledigen; 
8 Sels erg. qarbrucken. ) die mit Dampf, und Segel-Schiffen eingehenden Güter und Passagier-Effekten, welche für Perl, 
Saardurg und Umgegend, ingleichen für die Preußischen und Loremburgschen Moselorte zwi- 
schen Perl und Trier beftimmt find, in unbeschränkter Gattung und Menge zur Eingangs= 
verzollung und die öbrigen für Trier und weiter bestimmten in Segel= und Damofschiffen 
elngehenden Güter als Ansageamt unter Schissodegleitung, bezüglich Raumverschluß auf Grund 
vorschriftsmäbiger Deklarationen oder Manifeste mit Ansagescheinen abzufertigen; 
1|Donkols. 4) über das von der französtschen Soline Dieuze für Rechnung der Königlich Großberzoglich 
2 Steinfort. Luxemburg. kuremburgschen Reglerung nach dem Salz-Magazin zu Remich ringehende Salz Uebergangs- 
3Frifingen. scheine zu ertheilen. 
8. 
  
  
u Das Nebenzollamt zu Frisingen darf Begleitscheine des Hauptzollamtes zu Wassen- 
berg über tranfitirendes Vleh erledigen. '
	        
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