Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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Nebenzollämter 1. Klasse 
amiher renze. . Bemerkungen 
Ort. s#ruptomte-Begirl über besondere Befugnisse. 
7. s S. 9. 
  
  
  
  
Zulaud2.DieRebeazollämtekznWotmsuadBingenhabeaRiedeklapekecht.—-Iaf 
Verlangen können dabin von den dazu berechtigten Aemtern Waaren mittelst Begleitschein I., nach 
vorheriger spezleller Revision, unter Verschluß abgelassen werden, gleichwie, wenn aus diesen 
Riederlogen ein Ausgang öber die Grenze des Jollvereines Statt findet, auch dleser durch spezielle 
Ausgangs-Revifien aon der Grenze oder bei einem vorliegenden Hauptzollamte konstatirt werden muß. 
Zu 4. Dos Nebenzollamt zu Alsseld darf Begleitscheine I. über rohen Taback für die Privatkre= 
dit= Lager der dortigen Tabacks Fabrikonten erledigen, welche, auf vorausgegangene spezielle Revifion, 
von den Hauptämtern zu Münden, Cassel, Carlshafen und Frankfurt a. M. ausgesertigt werden. 
3 u 2. Das Steueramt zu Weimar hat die Befugniß, Begleitscheine I. zu erledigen. 
Zu 6. Das Steueramt zu CEisenach ist ermächtigt, Begleitscheine I. und II. auszufertigen 
und zu erledigen. 
IZu 19. Das Steueramt zu Arnstadt ist befugt, Begleitscheine I. über Garne und Sü#- 
früchte zu erledigen. 
  
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