legierungs-Blatt
Großherzogehum
Sachsen--Weimar. Eisenach.
Nummer 3233. Geimar. 11. Oktober 1851.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Folge einer Personal-Veränderung ist
a. die im Auftrage der hiesigen Talons-Debit-Stelle für den Eisenachschen
Kreis Statt findende Abgabe der Talons und Zins-Koupons zu den in
Obligationen au porteur verbrieften Großherzoglichen Staatsanleihen vom
1. Oktober d. J. an dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Eisenach
und zwar bei demselben bis auf Weiteres speziell dem Großherzoglichen
Rentmeister Schmidt, und
b. die Führung des Gegenbuches über die Salzgelder-Obereinnahme zu Ei-
senach vom 1. Oktober d. J. an dem Grohherzoglichen Rechnungsamts-
Assistenten, Forst-Rendanten Feierstein, für Verhinderungsfälle desselben
aber dem Großherzoglichen Rechnungsamtmann Kuhn übertragen worden.
Es wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der betheiligten
Behörden und des Publikums gebracht, daß jede Quittung über an die Groß-
herzogliche Salzgelder-Obereinnahme zu Eisenach eingezahlte Gelder nur dann
als gültig angesehen werden kann, wenn sie außer der Unterschrift des Kassi-
rers, auch die des Gegenbuchführers mit Angabe des Blattes, auf welchem die
Zahlung im Gegenbuche eingetragen ist, enthält.
Weimar am 22. September 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
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