Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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tigt ist und die Bank-Direktion jetzt dergleichen Banknoten über Beträge von 
je 10 Thalern in Umlauf zu setzen beabsichtigt: so wird die nachstehende Be- 
schreibung dieser Noten hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 6. Oktober 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach. 
Beschreibung 
der Weimarischen Banknoten à 10 Thaler. 
Die Noten zu 10 Thalern der Weimarischen Bank sind 5½ Zoll lang 
und 3 Zoll 6½ Linien hoch, oben und unten beschnitten, an den Endseiten 
mit natürlichem Papierrande versehen. Das zur Ausführung verwandte Hanf- 
papier ist weiß und mit Wasserzeichen versehen, die am obern und untern Rande 
in der Bezeichnung „Weimarische Banknote“ in heller Schrift, an beiden End- 
seiten in der Bezeichnung „10 Thlr. 10“ in hellen, mit Schatten versehenen 
Zeichen auf guillochirtem und hellem Grunde bestehen. Der Aufdruck auf die 
mit guillochirtem Grunde in grauer Farbe bedruckte Schauseite ist mit schwarzer 
Farbe in Buchdruck-Manier gemacht, und enthält oben: zwischen den beiden 
Werthzahlen „10“ ein verziertes Wappenschild mit einem gekrönten springenden 
Löwen, dar unter in sieben Zeilen: 
Die Weimarische Bank 
zahlt gegen diese Note 
Zehn Thaler 
im Vierzehn-Thalerfuße. 
Weimar, den 4. Februar 1854. 
Der Verwaltungsrath. Der Regierungs-Commissar. Die Direction. 
Stichling. Rathgen. Polte. 
worauf zwei mit kleinen Perlenrändern verzierte Felder mit kleiner Diamant- 
schrift folgen, von denen das linkseitige: 
Der Bankgesellschaft ist die Einziehung der Banknoten gestattet, wenn die 
Großherzogliche Staatsregierung die diesfallsigen Gründe für genügend
	        
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