Uegierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar. Eisenach.
Nummer 39. Weimar. 12. November 1854.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. v. M.,
Seite 297 des Regierungs-Blattes, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß von Seiten der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung die Ueber-
gangsabgabe von dem Branntweine, welcher aus den übrigen Zollvereins-Staaten,
sowie aus der Grafschaft Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden nach Kurhessen
(mit Ausschluß dieser beiden Bezirke) eingeführt wird, vom 1. Oktober d. J. an von
6 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf. auf Vier Thaler Zwanzig Silbergroschen für
die Ohm Kurhessisch bei 50 Procent Alkohol nach Tralles herabgesetzt worden ist.
Weimar am 23. September 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Lepartement. der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
III. Von dem unterzeichneten Ministerium wird mit Bezug auf die Be-
kanntmachung vom 15. Oktober 1844 (Seite 163 des Regierungs-Blattes)
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Großherzoglichen Steuer-
Receptur zu Apolda vom 1. Oktober d. J. an die Befugniß zur Erledigung
von Uebergangsscheinen über Uebergangssteuerpflichtige Gegenstände aller Art er-
theilt worden ist. Weimar am 28. September 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
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