Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar. Eisenach. 
Nummer 39. Weimar. 12. November 1854. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. v. M., 
Seite 297 des Regierungs-Blattes, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß von Seiten der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung die Ueber- 
gangsabgabe von dem Branntweine, welcher aus den übrigen Zollvereins-Staaten, 
sowie aus der Grafschaft Schaumburg und der Herrschaft Schmalkalden nach Kurhessen 
(mit Ausschluß dieser beiden Bezirke) eingeführt wird, vom 1. Oktober d. J. an von 
6 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf. auf Vier Thaler Zwanzig Silbergroschen für 
die Ohm Kurhessisch bei 50 Procent Alkohol nach Tralles herabgesetzt worden ist. 
Weimar am 23. September 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Lepartement. der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
III. Von dem unterzeichneten Ministerium wird mit Bezug auf die Be- 
kanntmachung vom 15. Oktober 1844 (Seite 163 des Regierungs-Blattes) 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Großherzoglichen Steuer- 
Receptur zu Apolda vom 1. Oktober d. J. an die Befugniß zur Erledigung 
von Uebergangsscheinen über Uebergangssteuerpflichtige Gegenstände aller Art er- 
theilt worden ist. Weimar am 28. September 1854. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
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