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Einem Viertel Pfennig Landeswährung
hiermit dergestalt ausgeschrieben, daß derselbe mit
dem 15. kuͤnftigen Monats
von sämmtlichen Kontribuenten erhoben und beigebracht werden soll.
Indem daher solches sowohl den betheiligten Gebäudebesitzern, als auch
den betroffenen Ober- und Unter-Einnehmern zur Nachricht bekannt gemacht
wird, werden nicht nur die Ersteren dabei zugleich aufgefordert, die fraglichen
Beiträge zu dem vorbezeichneten Termine pünktlich abzuführen und zu berichti-
gen, sondern es wird auch sämmtlichen Orts-Steuereinnehmern aufgegeben, für
die ungesäumte Beibringung und Einlieferung der diesfallsigen Gelder an die
ihnen vorgesetzten Einnahmestellen in den gesetzlich annehmbaren Münzsorten,
ohne erst weitere besondere Anweisung hierzu zu erwarten, pflichtmäßig Sorge
zu tragen.
Wegen der etwa verbleibenden Restlassungen ist übrigens allenthalben nach
Anleitung der bezüglichen Vorschriften der höchsten Verordnung über die Erhe-
bung der direkten Steuern und Landes-Brandversicherungsbeiträge vom 2. Juni
dieses Jahres §.S. 34—57 zu verfahren.
Weimar am 7. November 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfelv.
III. Wir bringen hiermit unter Rückbezug auf die Bekanntmachungen
vom 4. Oktober 1850 und vom 3. Oktober 1851 zur öffentlichen Kenntniß,
daß auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchsten Befehl die Verwal-
tung der Forst-Inspektion Berka dem Herrn Landjägermeister, Kammer-
herrn von Häseler übertragen worden ist und daß die Expedition der Forst-
Inspektion sich zur Zeit wieder in Berka befindet.
Weimar am 8. November 1854.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
IV. Auf dem Grunde höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, ist dem Advokaten Herrn Albert Schreuel, zu Dresden, auf dies-
fallsiges Nachsuchen für die Herren S. C. Lister und Comp. in Addingham