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Präsident des Appellations-Gerichtes nach seinem Ermessen sechs und dreißig
aus, welche die Hauptgeschwornen des einzelnen Geschwornengerichtes sind.
11.
Zu Artikel 33 stan des Schluhabsatzes.
Die Liste der Hauptgeschwornen und der Ergänzungsgeschwornen ist den
Angeklagten, welche vor dem Geschwornengerichte zu erscheinen haben, spätestens
am dritten Tage vor der sie betreffenden Hauptverhandlung auf Anordnung
des Präsidenken des Gerichtshofes mitzutheilen.
12.
Zu Artikel 34.
Ueber die Entschuldigungsgründe derjenigen Geschwornen, welche ausgeblie-
ben sind, oder welche Entlassungs= oder Beurlaubungs-Gesuche vorbringen, be-
schließt der Gerichtshof nach Anhörung der Staatsanwaltschaft und macht die
Enscheidung in öffentlicher Sitzung bekannt.
Ueber solche Entlassungs= und Beurlaubungs-Gesuche, auf welche noch
vor Eröffnung des Geschwornengerichtes Bescheid ertheilt werden kann, ist so-
gleich von dem Appellations-Gerichte nach Gehör des Ober-Staatsanwaltes
zu entscheiden; es sind jedoch auch in diesem Falle die Gesuche und Entschei-
dungen mit ihren Gründen bei Eröffnung des Geschwornengerichtes in öffent-
licher Sitzung bekannt zu machen.
s. 18.
Der erste Satz in Artikel 39 der Strafprozeßordnung fällt weg.
3. 14.
Zu Artikel 42 statt des ersten Satzes von den Worten: 2.3 einzelne — beauftragen“ und
zu Artikel 43 Absatz 2
Der Ober-Staatsanwalt kann Beamte der Staatsanwaltschaft mit einst-
weiliger Vertretung seiner selbst, sowie mit der Stellvertretung fuͤr andere
Staatsanwälte beauftragen.
. 18.
Statt Ariikels 45.
Die Beamten der Staatsanwaltschaft vertreten, ein jeder in dem ihm zu-
gewiesenen Geschäftskreise, den durch das vorgekommene Verbrechen verletzten
Staat. Sie haben bei allen zu ihrer Kenntniß kommenden Verbrechen, welche
nicht bloß auf Antrag eines Betheiligten untersucht werden, amtshalber dafür
zu sorgen, daß dieselben untersucht und bestraft werden, zugleich aber auch zu
wachen, daß Niemand schuldlos verfolgt werde. Sie haben darauf zu sehen,
daß die Untersuchung den gesetzmäßigen Gang einhalte und alle erforderliche