Metadata : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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jetzigen  außerordentlichen  Mischung  der  Schülerfrequenz  die  Ausschließlichleit
  Einer  Confession  unter  den  Lehrern  nicht  mehr  beibehalten
  werden  könne,  selbst  da  nicht,  wo  die  betreff.  Anstalt  rechtlich
  einen  evangel.  oder  kathol.  Charakter  habe.  —  Zu  einem
solchen  Rechtsanspruch  halte  er  übrigens  keineswegs  überall  eine
besondere  Stiftungsurkunde  für  erforderlich;  vielmehr  müsse  man
den  historischen  Momenten  dabei  gleiche  Bedeutun,  zuerkennnen.
Bei  zahlreichen  Gymnasien,  die  im  16.  Jahrh.  durch  die  Reformation
  entstanden,  sei  der  ursprüngliche  confessionelle  Charakter  unzweifelhaft,
  und  doch  sei  es  damals  Keinem  eingefallen,  ihn  in
einer  Urkunde  zu  fixiren.

Da  indessen  zu  den  gesetzlichen  Erfordernissen  der  höheren
Schulen  ein  besonderer  confessioneller  Charakter  nicht  gehöre,  so  sei
bereits  in  mehreren  Fällen  aus  Rücksicht  auf  die  in  der  Schülerfreguenz
  stark  vertretene  andere  Confession  die  überkommene  confessionelle
  Ausschließlichkeit  von  Lehrercollegien  abgeändert,  z.  B.  bei
dem  Gymnasium  zu  Ratibor  und  dem  Friedr.  Wilhelmsgymn.  zu
Cöln:;  beide,  ursprünglich  als  evangelische  Anstalten  gestiftet,  seien
jetzt  thatsächlich  paritätisch;  wogegen  z.  B.  die  Gymnuchsien  zu  Conitz
und  Deutsch-Crone,  wo  die  Zahl  der  evangel.  Schüler  größer  sei
als  die  der  katholischen,  noch  keinen  evangel.  Lehrer  haben,  den
Religionslehrer  ausgenommen.

Könne  bei  Simultananstalten  durch  ihren  gemeinsam  christlichen
Charakter  der  ethischen  Erziehungsaufgabe  immer  noch  genügt
werden,  so  werde  dies  durch  die  Aufnahme  jüdischer  Lehrer  erschwert;
weshalb  im  Sinne  des  letzten  Entwurfs  eines  Unterrichtsgesetzes
die  Anstellung  und  Beschäftigung  jüdischer  Lehrer  an  Gristilchen
Schulen,  wo  ae  nicht  zu  vermeiden,  auf  solche  Gegenstände  zu  beschränken
  sein  werde,  welche,  wie  die  Mathematik,  mit  der  Religion
nicht  in  näherem  Zusammenhang  stehen.

Der  confessionelle  Charakter  einer  Schule  könne  außer  der  Zusammensetzung
  des  Lehrercollegiums  auch  in  ihren  Andachtsübungen
erkennbar  sein;  desgleichen  in  besonderen  Schul-Gottesdiensten,  wie
sie  bei  den  kathol.  Gymnasien,  und  auch  bei  evangel.  Alumnaten
bertömmlich  Einstweilen  scheine  es  noch  ein  frommer  Wunsch

leiben  zu  sollen,  daß,  wenn  die  Zugehörigkeit  des  einzelnen  Schülers
  zu  feine  Kirche  im  Religionsunterricht  und  in  derartigen  kirchlichen
  Gottesdiensten  ihre  Pflege  und  Besestigung  finde,  darüber
hinaus,  z.  B.  in  der  gemeinsamen  Morgenandacht,  beide  christliche
Corfessionen  sich  vereinigen.  Wie  katholische  Schüler  vielfach  ohne
Anstoß  im  Gesangunterricht  die  Choräle  des  evangel.  Gottesdienstes
  singen  lernten,  so  könnten  sie  auch  ohne  Schaden  ihrer
confessionellen  Besonderheit  an  Morgenandachten  theilnehmen,  die
ein  evangel.  Lehrer  abhalte,  sofern  darin  das  christlich  Gemeinsame
in  angemessener  Weise  zum  Ausdruck  gebracht  werde.  Auf  solche