Volltext : Handbuch der Politik. Zweiter Band. (2)

Robert  Liefmann,  Gesetzgebungspolitik  gezenüber  Kartellen  und  Trusts.  419

 

mungen  beteiligen  soll.  Einmal,  weil  er  dadurch  zu  eng  mit  Privatinteressen  verknüpft  wird,  die
wenn  sie  in  einem  Kartell  organisiert  sind,  schon  selbst  mächtig  genug  sind.  Und  zweitens,  weil  er
dadurch  dem  privaten  Kapital  einen  zu  grossen  Anreiz  zu  Investierungen  in  dieser  Industrie  bietet.
Ein  solcher  Reiz  ist  durch  jedes  Kartell  schon  in  genügendem  Umfange  gegeben.  Der  Staat  verstärkt
ihn  unnützerweise  durch  seine  Beteiligung  und  erleichtert  dadurch  eine  Überkapitalisation.

VOL.  Die  amerikanische  Trustgesetzgebung.

Inden  Ver.  Staaten  hat  die  Trustgesetzgebungbisin  die  neueste  Zeit  nur  dasPrinzip
verfolgt,  den  Zustand  der  freien  Konkurrenz  möglichst  zu  stabilisieren.  Von  den  zahlreichen
einzelstaatlichen  Antitrustgesetzen  abgesehen,  die  teilweise  sehr  rigoros  waren,  gelangte  man  zu
einem  bundesstaatlichen  Vorgehen  zuerst  den  Eisenbahnen  gegenüber.  Das  Interstate
Commerce-Gesetz  von  1887  bestimmt,  dass  die  Frachtsätze  ‚„‚mässig  und  gerecht‘‘  sein
müssen,  verbietet  Verträge  über  die  Verteilung  der  Frachteinnahmen  auf  konkurrierenden  Eisenbahnen
  (pooling)  und  statuiert  einen  Frachtzwang.  Die  gleichzeitig  eingesetzte  Interstate  Commerce
Commission  hatte  anfangs  nur  die  Aufgabe  der  Überwachung.  Sehr  erweitert  wurden  die  Befugnisse
  der  Kommission  durch  das  Hepburn-Gesetz  von  1908,  durch  das  ihr  die  sog:  rate
making  power  verliehen  wurde,d.  h.  sie  kann  die  Höchstsätze  für  den  Personen-  und  Gütertransport
festsetzen.  Auch  dehnte  dieses  Gesetz  die  Bestimmungen  über  die  Eisenbahnen  auf  die  Petroleumleitungen
  und  die  Paketbeförderung  aus.

Das  wichtigste  allgemeine  Gesetz  ist  das  Sherman-Gesetz  von  1890..  Es  sucht  auf
allen  Gebieten  die  freie  Konkurrenz  im  zwischenstaatlichen  Verkehr  aufrecht  zu  halten.  Es  wurde
durch  Zollgesetze  wie  das  Wilson-  Gesetzvon  189%  unddasDingley-Gesetz  von  1897
ergänzt,  namentlich  aber  durch  das  Elkins-Gesetz  von  1903,  welches  Zuwiderhandlungen
gegen  die  älteren  Gesetze  durch  Beamte  von  Korporationen  als  Vergehen  der  Korporation  selbst
erklärt.  Auf  Grund  dieses  Gesetzes  wurde  gegen  die  Standard  Oil  Company  eine  Strafe  von  29  Mill.
Pfund  verhängt,  die  aber  angefochten  und  nicht  vollstreckt  wurde.

Den  weitesten  Eingriff  in  die  grossen  Korporationen  bedeutet  aber  das  neue  Eisenbahngesetz
  vom  Juni1910.  Danach  muss  jede  beabsichtigte  Tarifänderung  von  der  Interstate  Commerce
Commission  genehmigt  werden,  die  Bahnen  müssen  im  Falle  einer  beabsichtigten  Erhöhung  der
Tarife  den  Nachweiss  der  Notwendigkeit  und  Billigkeit  führen.  Die  Befugnisse  der  Kommission
sind  auch  auf  die  Telephon-  und  Telegraphengesellschaften  ausgedehnt  worden.  Gegen  Entscheidungen
  der  Kommission  ist  als  Berufungsinstanz  ein  neues  Gericht,  Commerce  Court,  geschaffen;
  gegen  das  Urteil  dieses  Gerichts  ist  nur  Appell  an  den  Obersten  Gerichtshof  der  Ver.
Staaten  zulässig”  In  letzter  Zeit  ist  die  Bundesregierung  gegen  einige  der  grossen  Kapitalorganisationen,
  insbesondere  gegen  die  Standard  Oil  Company  den  Pulvertrust  und  den  Tabaktrust
eingeschritten  nnd  hat  auf  Grund  des  Sherman-Gesetzes  ihre  Auflösung  und  Zerlegung  in  ihre
Untergesellschaften  verlangt.  Der  Petroleumtrust  hat  dem  Folge  geleistet,  diese  Massregel  wird
vielleicht  die  Spekulation  in  den  Effekten  derartiger  Unternehmungen  etwas  einschränken,  aber
sicher  nicht  die  Wirkung  haben,  dass  die  grossen  Kapitalisten  ihre  Kontrolle  über  die  Industrien
aufgeben.  Gegen  eine  grosse  Anzahl  weiterer  Trusts  schweben  noch  Untersuchungen  und  auch
eine  Reihe  von  Eisenbahngesellschaften,  die  die  Kontrolle  über  andere  Eisenbahnen  erlangt  hatten,
insbesondere  die  Southern  Pacific  Company  über  die  Union  Company  Pacific  mussten  eine  Auflösung
  und  Zerlegung  ihres  Besitzes  vornehmen.  Neuestens  will  Präsident  Wilson  gegen  alle
Trusts  in  ähnlicher  Weise  vorgehen.

Gegen  die  wichtigsten  und  ungünstigsten  Wirkungen  der  amerikanischen  Trusts,  die  Missstände,
  die  sich  bei  der  Gründung,  Finanzierung  und  Verwaltung  der  grossen
Unternehmungen,  ihrer  Beherrschung  des  Kapitalmarktes,  ihrer  Beeinflussung  der  Börsenspekulation
  gezeigt  haben,  sind  bisher  keine  wirklich  durelhgreifenden  Massregeln  ergriffen  worden.  Hier
sieht  sich  die  Wirtschaftspolitik  vor  die  schwierigsten  Aufgaben  gestellt,  die  nur  durch  eine  bundesstaatliche
  Korporationsgesetzgebung  gelöst  werden  können.  Auch  in  Deutschland  werden  sich  in
nicht  zu  ferner  Zeit  Massregeln  zur  Herbeiführung  grösserer  Öffentlichkeit  in  der  Geschäftsführung
grosser,  weitverzweigter  Unternehmungen  und  zur  Überwachung  des  Finanzierungsgeschäfts  der
Banken  als  notwendig  erweisen.  27”