Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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den  Pfarrer  Mohn  in  Harthausen,  Dekanats  Oberndorf,  seinem  Ansuchen  gemäß,
auf  die  erledigte  Caplanei  Eberhardszell,  Dekanats  Waldsee,  zu  versetzen,

die  Pfarrei  Molpertshaus,  Dekanats  Waldsee,  dem  Caplan  Sinz  in  Wurzach,  Dekanats
  Leutkirch,  und

die  Pfarrei  Haslach,  Dekanats  Leutkirch,  dem  Parrverweser  Blanck  in  Ramingen,
Dekanats  Ulm,  zu  übertragen  geruht.  «

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  W.  v.  M.
den  Referendär  erster  Classe,  Carl  Römer  von  Stuttgart,  in  die  Zabl  der  öffentlichen
Rechtsanwälte  aufzunehmen,  und

dem  penfionirten  Kanzlisten  Model  in  Tübingen  die  Erlaubniß  zur  Ausübung  der
Rechtspraris  gnädigst  zu  ertheilen  geruht.  Ersterer  hat  Stuttgart,  Letzterer  Tübingen  zu
seinem  Wohnsitze  gewählt.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  hächster  Entschließung  vom  30.  v.  M.
dem  Regiments-Commandanten  der  Artillerie,  Obersten  v.  Len  45  das  Commanvo  der  Artillerie-Brigade
  zu  übertragen  geruht,  und

den  Obermann  Oelhafen  der  Fuß-Artillerie  zum  Lieutenant  der  Artillerie  befördert,
wie  auch

den  beiden  ältesten  Söhnen  des  Fürsten  v.  Hohenlobe-Langenburg  Durchlaucht,
Carl  Ludwig  und  Herrmann,  den  Charakter  als  Lieutenant  gnädigst  verliehen  und  dieselben
à  la  suite  der  Reiterei  versetzt.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestät  unter  demselben  Tage  dem  Hauptmann
a.  D.  Ludwig  v.  Alberti,  Ober-Befehlshaber  der  Stuttgarter  Bürgerwehr,  den  Titel
und  Rang  eines  Oberstlieutenants  zu  verleihen  geruht.

Nach  höchster  Entschließung  vom  1.  d.  M.  haben  Höchstdieselben  die  evangelische
Pfarrei  Genkingen  und  Undingen,  Dekanats  Reutlingen,  dem  Parrer  Treßler  in  Mainhardt,
  Dekanats  Weinsberg,  gnädigst  übertragen,  ferner

vermöge  höchster  Entschließung  vom  4.  d.  M.  den  Kreisbaurath  Frey  in  Ellwangen,
seinem  Ansuchen  gemäß,  wegen  Augenleidens,  unter  Vorbehalt  seiner  Wiederanstellung  im
Falle  seiner  Genesung,  in  den  Ruhestand  versetzt,  und  demselben  in  Anerkennung  seiner
treuen  Dienste,  die  Stelle  eines  Ehren-Mitglieds  bei  der  Kreisregierung  gnädigst  vorbehalten,
  wie  auch