Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 6.
Weimar. 21. März 1856.
Ministerial-Bekanutmachung.
Höchstem Befehle Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Folge
werden, nachdem zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthumes Sach-
sen-Weimar-Eisenach, des Fürstenthumes Schwarzburg-Rudolstadt und des Für-
stenthumes Schwarzburg-Sondershausen die nachstehenden Verträge über die
Ausbezirkung des Dorfes und der Flur Angelroda aus dem Juris=
diktions-Bezirke des gemeinschaftlichen Kreisgerichtes Arnstadt und bezüglich des
Großherzoglich Sächsischen Justiz-Amtes Ilmenau abgeschlossen und allseitig rati-
fizirt worden sind, diese beiden Verträge zur Nachachtung hierdurch bekannt
gemacht.
Weimar am 7. März 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultus.
von Wintzingerode.
Nachdem die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung den
Wunsch ausgesprochen hat, das durch den Staatsvertrag vom 23. März, 9. und
13