Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 6. 
Weimar. 21. März 1856. 
Ministerial-Bekanutmachung. 
Höchstem Befehle Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Folge 
werden, nachdem zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthumes Sach- 
sen-Weimar-Eisenach, des Fürstenthumes Schwarzburg-Rudolstadt und des Für- 
stenthumes Schwarzburg-Sondershausen die nachstehenden Verträge über die 
Ausbezirkung des Dorfes und der Flur Angelroda aus dem Juris= 
diktions-Bezirke des gemeinschaftlichen Kreisgerichtes Arnstadt und bezüglich des 
Großherzoglich Sächsischen Justiz-Amtes Ilmenau abgeschlossen und allseitig rati- 
fizirt worden sind, diese beiden Verträge zur Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht. 
Weimar am 7. März 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
Nachdem die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung den 
Wunsch ausgesprochen hat, das durch den Staatsvertrag vom 23. März, 9. und 
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