87
Schwarzburg-Sondershausen von dem Fürstlich Schwarzburg-Sondershausen-
schen Ministerium zu Sondershausen unter Beidrückung der betreffenden Staats-
insiegel vollzogen worden.
So geschehen Weimar am 31. Jannar 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
64 von Watzdorf.
Rudolstadt am 12. Januar 1856.
G Fuͤrstlich Schwarzburgsches Ministerium.
von Bertrab.
Sondershausen am 16. Februar 1856.
Fürstlich Schwarzburgsches Ministerium.
von Elsner.
Nachdem die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung den
Wunsch ausgesprochen hat, das durch den Staatsvertrag vom 23. März und
9. April 1850 dem Jurisdiktions-Bezirke des Großherzoglich Sächsischen Justiz-
Amtes Ilmenau einverleibte Dorf und Flur Angelroda dem Fürstlich Schwarz=
burg= Rudolstädtischen Justiz-Amte Ilm überwiesen zu sehen, so ist auf Antrag
dieser Regierung mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach und Seiner Durchlaucht des Fürsten
zu Schwarzburg-Rudolstadt zwischen dem Großherzoglich Sächsischen Staats-
Ministerium zu Weimar und dem Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Mini-
sterium zu Rudolstadt nachstehender Vertrag abgeschlossen worden:
Art. 1.
Das durch den Staatsvertrag vom 23. März und 9. April 1850 dem
Jurisdiktions-Bezirke des Großherzoglich Sächsischen Justiz-Amtes Ilmenau ein-
verleibte Dorf und Flur Angelroda werden von diesem Bezirke losgetrennt und
es wird der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung öberlassen,