Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Schwarzburg-Sondershausen von dem Fürstlich Schwarzburg-Sondershausen- 
schen Ministerium zu Sondershausen unter Beidrückung der betreffenden Staats- 
insiegel vollzogen worden. 
So geschehen Weimar am 31. Jannar 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
64 von Watzdorf. 
Rudolstadt am 12. Januar 1856. 
G Fuͤrstlich Schwarzburgsches Ministerium. 
von Bertrab. 
Sondershausen am 16. Februar 1856. 
Fürstlich Schwarzburgsches Ministerium. 
von Elsner. 
Nachdem die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Staatsregierung den 
Wunsch ausgesprochen hat, das durch den Staatsvertrag vom 23. März und 
9. April 1850 dem Jurisdiktions-Bezirke des Großherzoglich Sächsischen Justiz- 
Amtes Ilmenau einverleibte Dorf und Flur Angelroda dem Fürstlich Schwarz= 
burg= Rudolstädtischen Justiz-Amte Ilm überwiesen zu sehen, so ist auf Antrag 
dieser Regierung mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach und Seiner Durchlaucht des Fürsten 
zu Schwarzburg-Rudolstadt zwischen dem Großherzoglich Sächsischen Staats- 
Ministerium zu Weimar und dem Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Mini- 
sterium zu Rudolstadt nachstehender Vertrag abgeschlossen worden: 
Art. 1. 
Das durch den Staatsvertrag vom 23. März und 9. April 1850 dem 
Jurisdiktions-Bezirke des Großherzoglich Sächsischen Justiz-Amtes Ilmenau ein- 
verleibte Dorf und Flur Angelroda werden von diesem Bezirke losgetrennt und 
es wird der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung öberlassen,
	        
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