Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und Unser 
Großherzogliches Staatsinstegel demselben beidrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 12. März 1856. 
Carl Alexander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Nachtrag 
zu dem Gesetze über den Spielkarten= 
Stempel und das Spielkarten-Monopol 
vom 2. Januar 1834. 
  
Ministerial-Bekanutmachungen. 
I. Von der Großherzoglich Badenschen Staatsregierung ist in Folge der 
veränderten Verkehrsverhältnisse das Neben-Zollamt erster Klasse zu Au am 
Rhein, Haupt-Amtsbezirks Neufreistett, vom 1. April d. J. an in ein Neben- 
Zollamt zweiter Klasse umgewandelt worden. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird solches hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. März 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Der zu Blankenhayn errichteten Sparkasse sind, unter höchster 
Bestätigung ihrer Statuten, die Rechte einer juristischen Person und einer mil- 
den Stiftung in der durch die Bekanntmachung der vormaligen Großherzoglichen 
Landesregierung zu Weimar rücksichtlich der Sparkasse zu Allstedt vom 8. März 
1848 (Regier. Blatt Nr. 7) bezeichneten beschränkten Weise von Er. König- 
lichen Hoheit, dem Großherzoge, ertheilt worden. 
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. März 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf.
	        
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