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Regierungs-Blatt
für da
Großberzogthum
Sachsen Weimar= Eisenach.
Nummer 1. Weimar. 1. Mai 1856.
Minißeertal. —
Durch die vom 1. August bis 3. September v. J. zu Wien abgehaltene
zweite Konferenz des deutschen Postvereines ist nach Maßgabe des Art. 75
des revidirten Postvereins-Vertrages vom 5. Dezember 1851 (Seite 173 ff.
des Regierungs-Blattes v. J. 1852) ein Nachtrag zu diesem Vertrage verab-
redet worden.
Nachdem dieser unter dem 3. September 1855 unterzeichnete Nachtrag-
vertrag mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
mit dem 1. Mai d. J. zur Ausführung kommt, so bringen wir denselben nebst Beiluge un.
dessen Anlage nachstehend unter A und B Behufs der Darnachachtung zur #er A u. B.
öffentlichen Kenntusß.
Die in der Anlage unter B — Bestimmungen über die äußere Beschaf-
fenheit und die Behandlung der Postsendungen — enthaltenen Dienstvorschriften
für die Poststellen finden vom I. Mai d. J. an mit höchster Genehmigung
Srr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, auch auf den Verkebr im In-
nern des Großherzogthumes und mit den übrigen Theilen des Fürst-
lich Thurn und Taxis'schen Postbezirkes jedoch mit der Beschränkung An-
wendung, daß im Allgemeinen die durch die bestebenden Postgesetze für den
innern Verkehr begründeten Rechte der Absender und Empfänger und na-
mentlich
I) die Vorschriften der §.F. 29 und 59 der Postardnung über das höchste
zulässige Gewicht der bei der Brief= und Falr= Post anzunebmenden
Briefpackete und zahlbaren Poststücke- und
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