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Bei der Spedition in geschlossenen Körben, Kisten oder Felleisen finden
auf diese die gleichen Bestimmungen, wie für Fahrpost-Beutel, Anwendung.
8) Gehen bloßgehende Wagenstücke beschädiget ein, oder wird an solchen eine
Gewichts-Differenz bemerkt, so ist der Thatbestand in Gegenwart des
Begleiters oder von Zeugen festzustellen, darüber ein Protokoll aufzuneh-
men und die nöthige Rückmeldung zu erlassen.
8. 40.
Haftung bei Uebernahme der Postladungen.
Wird bei der Uebernahme der Postladung von der übernehmenden Post-
anstalt keine Ausstellung gemacht, so gilt dieses bis zur Führung des vollstän-
digen Gegenbeweises als Quittung über den richtigen Empfang der Ladung.
In Fällen, wo bei der Uebernahme das Gewicht nicht hat festgestellt wer-
den können, z. B. bei Eisenbahn-Transporten, bleibt die übergebende Postan-
stalt, bei unverletzter äußerer Beschaffenheit der Sendungen, für die Richtigkeit
des Gewichtes so lange verantwortlich, bis die Nachwiegung hat erfolgen können.
Gewichts-Differenzen, welche sich bei solcher späteren Nachwiegung ergeben,
müssen unter Beobachtung der im F. 39 enthaltenen bezüglichen Vorschriften
festgestellt werden, wodurch jedoch die Führung des Gegenbeweises, daß die Sen-
dung mit richtigem Gewichte ausgeliefert worden, nicht ausgeschlossen ist.
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Verfahren bei Ueberlieferung mangelhaft verpackter Sendungen.
Mangelhaft verpackte Sendungen sollen bei der Ueberlieferung nicht zurück-
gewiesen werden.
Glaubt die übernehmende Postanstalt, daß die fehlerhafte Verpackung bei
der Weiterbeförderung die Beschädigung oder das theilweise oder gänzliche Ver-
derben der Sendung herbeiführen oder eine nachtheilige Einwirkung auf andere
Sendungen zur Folge haben möchte, so muß unter Feststellung des Thatbestan=
des eine neue Verpackung der Sendung Statt finden, wobei, soweit als thunlich,
die ursprüngliche Verpackung unter der neuen beizubehalten ist.
Der festgestellte Mangel, sowie die Beseitigung desselben, ist der zuspedi-
renden Postanstalt mit nächster Post zurück zu melden.
Die Kosten für die neue Verpackung werden durch (kostenfreie) Anrechnung.