Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Son h a I t. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
Zollamtliche Behandlung der mit der Fahrpost aus dem Auslande 
Zoll-Tarif — Vereins-Zolltarif —: 
1) Gesetz wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifes vom 29. Oktober 1856 
2) Vereins-Zolltarif, erste Abtheilung, zweite Abtheilung, dritte btheilung, 
3) Anhang zu demselben, die Erhebung der leremngerbgeen von vereins- 
Jollvertrag (Handelsvertrag, Schifffahrtsvertrag): 
1) zwischen dem Königreiche Preußen und den übrigen Staaten des deutschen 
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eingehenden Waaren. Abänderung des §. 1 des Regulatives vom 18. De- 
zember 1833 “— e““ EE r„„ „e „ # 
vierte Abtheilung, fünfte Abtheilnng ....... 
ländtschenErzeugnissenmdemGroßyekzogthumebetreffend ....... 
Zoll-undHandelBrretaesctncksettö,unddchepubltkMekavandekek 
se1t6,clclMexskodenioJultlsöö.......................... 
zwischen den Koͤnigreichen Preußen, Hannover und dem Kurfürstenthume 
Hessen für Sich und in Vertretung der übrigen Staaten des Zollvereines 
einerseits, und der freien Hansestadt Bremen zanderers, wegen Beför- 
derung der gegenseitigen Verkehrsverháltnisse, d. d. Bremen den 26. Ja- 
nudr 18910665 
zwischen denselben Staaten wegen 1rn ina des Schleichhandels, Bre. 
men eod. die ........... .. ....... .... ... .».................... 
zwischen denselben Staaten wegen Errichtung eines poslloereinslänofschen 
Haupt-Zollamtes und einer Niederlage für Zollvereins-Güter in der Stadt 
Bremen, Bremen eoll. deeee 
zwischen denselben Staaten wegen des Anschlusses Bremischer Gebietstheile 
an den Zollverein, Bremen eol. dee 
zwischen dem Königreiche Hannover für Sich und in Vertretung des 
Großherzogthumes Oldenburg einerseits, und der freien Hansestadt Bre- 
men andererseits, wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den nach 
der Uebereinkunst unter Nr. 5 dem Zollvereine angeschlossenen Bremischen 
Gebietstheilen, Bremen eod. 4dee 
zwischen dem Königreiche Preußen sowohl für Sich und in Vertretung 
der Ihrem Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souveränen Länder 
und Landestheile, als auch im Namen der Regierungen der übrigen Staa- 
ten des Zollvereines einerseits, und dem Konigreiche belder Sicilien ande- 
rerseits, die Ausdehnung der im Handels= und Schifffahrts-Vertrage 
vom 27. Januar 1847 für die direkte Fahrt verabredeten Begünstigungen 
hinsichtlich der Zou- und d Scfffahrts- Aegaben auf die indirekte Fahrt 
betreffend......... ... 
  
63. 
251—254. 
255—298. 
298. 
145—156. 
201—209. 
312. 
209—218. 
219—223. 
223—229. 
230—232. 
243.
	        
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