Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Son  h  a  I  t.

Seite  des
Regierungs-Blattes.


 

Zollamtliche  Behandlung  der  mit  der  Fahrpost  aus  dem  Auslande

Zoll-Tarif  —  Vereins-Zolltarif  —:
1)  Gesetz  wegen  Abänderung  des  Vereins-Zolltarifes  vom  29.  Oktober  1856
2)  Vereins-Zolltarif,  erste  Abtheilung,  zweite  Abtheilung,  dritte  btheilung,

3)  Anhang  zu  demselben,  die  Erhebung  der  leremngerbgeen  von  vereins-Jollvertrag

  (Handelsvertrag,  Schifffahrtsvertrag):
1)  zwischen  dem  Königreiche  Preußen  und  den  übrigen  Staaten  des  deutschen

2

3
4

5
6

7

—  —

—  —

—

eingehenden  Waaren.  Abänderung  des  §.  1  des  Regulatives  vom  18.  Dezember
  1833  “—  e““  EE  r„„  „e  „  #

vierte  Abtheilung,  fünfte  Abtheilnng  .......

ländtschenErzeugnissenmdemGroßyekzogthumebetreffend  .......

Zoll-undHandelBrretaesctncksettö,unddchepubltkMekavandekek
se1t6,clclMexskodenioJultlsöö..........................
zwischen  den  Koͤnigreichen  Preußen,  Hannover  und  dem  Kurfürstenthume
Hessen  für  Sich  und  in  Vertretung  der  übrigen  Staaten  des  Zollvereines
einerseits,  und  der  freien  Hansestadt  Bremen  zanderers,  wegen  Beförderung
  der  gegenseitigen  Verkehrsverháltnisse,  d.  d.  Bremen  den  26.  Janudr
  18910665
zwischen  denselben  Staaten  wegen  1rn  ina  des  Schleichhandels,  Bre.
men  eod.  die  ...........  ..  .......  ....  ...  .»....................
zwischen  denselben  Staaten  wegen  Errichtung  eines  poslloereinslänofschen
Haupt-Zollamtes  und  einer  Niederlage  für  Zollvereins-Güter  in  der  Stadt
Bremen,  Bremen  eoll.  deeee
zwischen  denselben  Staaten  wegen  des  Anschlusses  Bremischer  Gebietstheile
an  den  Zollverein,  Bremen  eol.  dee
zwischen  dem  Königreiche  Hannover  für  Sich  und  in  Vertretung  des
Großherzogthumes  Oldenburg  einerseits,  und  der  freien  Hansestadt  Bremen
  andererseits,  wegen  der  Besteuerung  innerer  Erzeugnisse  in  den  nach
der  Uebereinkunst  unter  Nr.  5  dem  Zollvereine  angeschlossenen  Bremischen
Gebietstheilen,  Bremen  eod.  4dee
zwischen  dem  Königreiche  Preußen  sowohl  für  Sich  und  in  Vertretung
der  Ihrem  Zoll=  und  Steuer-Systeme  angeschlossenen  souveränen  Länder
und  Landestheile,  als  auch  im  Namen  der  Regierungen  der  übrigen  Staaten
  des  Zollvereines  einerseits,  und  dem  Konigreiche  belder  Sicilien  andererseits,
  die  Ausdehnung  der  im  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrage
vom  27.  Januar  1847  für  die  direkte  Fahrt  verabredeten  Begünstigungen
hinsichtlich  der  Zou-  und  d  Scfffahrts-  Aegaben  auf  die  indirekte  Fahrt
betreffend.........  ...

 

63.

251—254.
255—298.
298.

145—156.

201—209.
312.

209—218.

219—223.

223—229.

230—232.

243.