Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Die zweite Serie (E) umfaßt 2,000 Stück zu 100 Thaler unter Nr. 1 
bis 2,000, zusammen 
« 200,000 Thaler. 
Die dritte Serie (F) umfaßt 1,500 Stück zu 50 Thaler unter Nr. 1 
bis 1,500, zusammen 
75,000 Thaler. 
Die vierte Serie (6) umfaßt 1,000 Stück zu 25 Thaler unter Nr. 1 
bis 1,000, zusammen 
25,000 Thaler. 
8. 2. 
Mit den Obligationen werden Zinsleisten (Talons) nach dem Schema 
unter II und Zinsscheine (Coupons) nach dem Schema unter III auf acht 
Zinstermine ausgegeben. 
Gegen Rückgabe der Zinsleiste bei der Großherzoglichen Staatsschulden- 
Tilgungskasse erfolgt jedesmal nach Ablauf der früheren Zinstermine die Ab- 
gabe einer neuen Zinsleiste nebst weiteren Zinsscheinen auf acht Termine, sofern 
nicht das Kapital inzwischen zahlbar geworden ist. 
8. 3. 
Die Zahlung der Zinsen zu drei und ein halb Prozent auf das Jahr 
geschieht 
von den Obligationen unter Serie D und E in halbjährigen Terminen, 
am 1. Mai und am 1. November jedes Jahres, 
von den Obligationen unter Serie F und G in einjährigen Terminen, 
am 1. November jedes Jahres, 
gegen Rückgabe des auf den verflossenen Termin lautenden Zinsscheines, 
bei der Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse hier oder nach der Wahl 
des Gläubigers bei einer derjenigen Unterkassen, welche in den verschiedenen 
Landestheilen mit der Einlösung der Zinsscheine werden beauftragt werden. Von 
dem Zeitpunkte an, zu welchem eine Obligation rückzahlbar geworden ist (SC. 4), 
hört die Verzinsung derselben auf. 
g. A. 
Die Obligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem Jahre 
1863 beginnt und durch alljährliche Verwendung von mindestens ein Prozent 
des Gesammtbetrages der Anleihe ausgeführt wird.
	        
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