Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

139 
Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Obligationen 
werden alljährlich im Monate April — zum ersten Male im April 1863 — 
durch Verloosung bestimmt, welche unter Leitung des Großherzoglichen Kasse- 
Direktors oder dessen Amtsgehülfen vorgenommen wird. Die in jeder Ziehung 
herausgekommenen Nummern werden sofort in den amtlichen Nachrichtsblättern 
des Großherzogthumes bekannt gemacht und die Auszahlung des Nominal-Be- 
trages der hiernach zur Amortisation gelangenden Obligationen erfolgt, gegen 
Rückgabe derselben und der dazu gehörigen Zinsleiste nebst den bis zum Rück- 
zahlungs-Termine des Kapitales noch nicht verfallenen Zinsscheinen, am 1. No- 
vember desselben Jahres bei der Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse. 
Der Großherzoglichen Staatsregierung bleibt das Recht vorbehalten, den 
Amortisations-Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung zu beschleunigen, 
auch zu jeder Zeit nach Befinden sämmtliche noch nicht eingelöste Obligationen 
durch die gedachten amtlichen Nachrichtsblätter mit halbjähriger Frist zu kündigen. 
  
Weimar am 30. April 1856. 
Großherzoglich Sächfsisches Staats-Ministerimm, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
24°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.