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Schema II.
Zins-Talon
zu der Großherzoglich Sächsischen landschaftlichen Obligation
vom ..... 18.
Ser. ... zzu Thaler im 14-Thalerfuße.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Zurückgabe desselben bei der
Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse hier am .. .. 18. . zu der
oben bemerkten Obligation einen neuen Talon mit neuen Coupons über weitere
. jährige Zinsen, wenn nicht bis bahin die Obligation selbst zahlbar ge-
worden ist.
Weimar a
½r Finanz-Departement des Großherzoglich Scächfischen
Staats-Ministeriums.
(Namenszug des Departements-Chefs.)
Schema III.
(1) Erster Coupon zu der Großherzoglich Säcsischen landschaftlichen
Obligation vvo
Ser. zzu s im 14-Thalerfuße.
Der Inhaber dieses Courens Wli“ gegen Rückgabe desselben
am 1. 18 aus der Großherzoglichen Staatsschulden-Til-
angpiafe hier an .. . jährigen Zinsen der oben bemerkten Obligation
. Thaler ....Silbetgkofchen....Pfennige
im 14-Thalerfuße.
unerhoben bletbt.
Weimar am ...
6 Finanz= Departenen des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
(Namenszug des Departements-Chefs.)
Ab Am
zahlbar am . 18
18. rückzahldar geworden ist, oder wenn der
18.
Dieser Coupon wird ungültig, wenn das Kapital vor
Geldbetrag dieses Coupons bis einschließlich den 1..
dem 1..