Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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Schema II. 
Zins-Talon 
zu der Großherzoglich Sächsischen landschaftlichen Obligation 
vom ..... 18. 
Ser. ... zzu Thaler im 14-Thalerfuße. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Zurückgabe desselben bei der 
Großherzoglichen Staatsschulden-Tilgungskasse hier am .. .. 18. . zu der 
oben bemerkten Obligation einen neuen Talon mit neuen Coupons über weitere 
. jährige Zinsen, wenn nicht bis bahin die Obligation selbst zahlbar ge- 
worden ist. 
Weimar a 
½r Finanz-Departement des Großherzoglich Scächfischen 
Staats-Ministeriums. 
(Namenszug des Departements-Chefs.) 
Schema III. 
(1) Erster Coupon zu der Großherzoglich Säcsischen landschaftlichen 
Obligation vvo 
Ser. zzu s im 14-Thalerfuße. 
Der Inhaber dieses Courens Wli“ gegen Rückgabe desselben 
am 1. 18 aus der Großherzoglichen Staatsschulden-Til- 
angpiafe hier an .. . jährigen Zinsen der oben bemerkten Obligation 
. Thaler ....Silbetgkofchen....Pfennige 
im 14-Thalerfuße. 
unerhoben bletbt. 
Weimar am ... 
6 Finanz= Departenen des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
(Namenszug des Departements-Chefs.) 
Ab Am 
zahlbar am . 18 
18. rückzahldar geworden ist, oder wenn der 
18. 
Dieser Coupon wird ungültig, wenn das Kapital vor 
Geldbetrag dieses Coupons bis einschließlich den 1.. 
dem 1..
	        
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