Vertrag
zwischen
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-
Gotha, den Bau und den Betrieb der Werra-Eisenbahn nebst
Zweigbahn betreffend.
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen und
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha
haben über den Bau der Werra-Eisenbahn nebst Zweigbahn von Coburg nach
Sonneberg, nach Maßgabe der Staatsverträge d. d. Meiningen und Gotha
den 19. August 1840, d. d. München den 4. Juni 1845, Hildburghausen
den 16. September 1847 und Coburg den 24. September 1852 weitere Ver-
handlungen eröffnen lassen, zu welchem Ende Bevollmächtigte ernannt worden
sind und zwar:
Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachscher Seits:
der Großherzogliche geheime Regierungsrath Schambach;
Herzoglich Sachsen-Meiningenscher Seits:
der Herzogliche Staatsrath Dr. Oberländer;
Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothascher Seits:
der Herzogliche Regierungs-Präsident Francke,
von welchen Bevollmächtigten, unter Vorbehalt der Ratifikation von Seiten der
von ihnen vertretenen höchsten Regierungen, folgender Vertrag abgeschlossen wor-
den ist:
Art. 1.
Die Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachsche, die Herzoglich Sachsen-
Meiningensche und die Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothasche Staatsregierung
sind übereingekommen, die Konzession zum Baue und Betriebe der Werra-Eisen-
bahn, welche an die durch Staatsverträge bereits gesicherte Eisenbahn von Lich-
tenfels bis Coburg sich unmittelbar anschließend, von da über Eisfeld, Hildburg-
hausen, Themar, Meiningen, Salzungen und Marksuhl nach Eisenach führen
soll, ingleichen zum Baue und Betriebe einer aus dieser Hauptbahn von Coburg
über Neustadt nach Sonneberg zu führenden Zweigbahn, derjenigen Aktien-Ge-
sellschaft zu ertheilen, welche nach den anliegenden Entwürfen
einer Konzessions-Urkunde A, eines Statuts B, und eines Vertrages
zwischen der Direktion der Thüringschen Eisenbahngesellschaft und dem