Uegierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 18. Weimar. 18. Juli 1856.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, wird hierdurch verordnet und bezüglich zur Nachachtung bekannt ge-
macht, daß die bisher üblichen Gerichts= (Ernte-) Ferien bei allen Ge-
richten des Großherzogthumes fortan am 24. Juli jedes Jahres zu beginnen
und bis zum 31. August einschlüssig fortzudauern haben.
Weimar am 2. Juni 1856.
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultus.
von Wintzingerode.
II. Von dem Königlich Hannoverschen Finanz-Ministerium wird in Folge
eingetretener Erweiterung des dortigen Zoll-Grenzbezirkes in der Stadt Bur-
tehude ein mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tretendes Neben-Zollamt I
errichtet mit der Befugniß, den Zoll für Syrup zu 2 Thalern in unbeschränk-
ter Menge und von allen übrigen Gegenständen insoweit zu erheben, als der
Betrag die Summe von 500 Thalern für einen Transport nicht übersteigt,
was, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Septem-
ber 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes), hiermit zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht wird. Weimar am 3. Juni 1856.
Großberzoglidh Sachsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
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