Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 18. Juli 1856. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, wird hierdurch verordnet und bezüglich zur Nachachtung bekannt ge- 
macht, daß die bisher üblichen Gerichts= (Ernte-) Ferien bei allen Ge- 
richten des Großherzogthumes fortan am 24. Juli jedes Jahres zu beginnen 
und bis zum 31. August einschlüssig fortzudauern haben. 
Weimar am 2. Juni 1856. 
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
II. Von dem Königlich Hannoverschen Finanz-Ministerium wird in Folge 
eingetretener Erweiterung des dortigen Zoll-Grenzbezirkes in der Stadt Bur- 
tehude ein mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tretendes Neben-Zollamt I 
errichtet mit der Befugniß, den Zoll für Syrup zu 2 Thalern in unbeschränk- 
ter Menge und von allen übrigen Gegenständen insoweit zu erheben, als der 
Betrag die Summe von 500 Thalern für einen Transport nicht übersteigt, 
was, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Septem- 
ber 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes), hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. Weimar am 3. Juni 1856. 
Großberzoglidh Sachsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
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