Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar. Eisenach. 
Aummer 29. eimar. —.— 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll- 
und Handels-Vereines einerseits und der freien Hansestadt Bremen andererseits 
der nachstehend abgedruckte Vertrag vom 26. Januar dieses Jahres wegen Be- 
förderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse abgeschlossen und ratificirt wor- 
den ist: so wird solches hiermit zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 9. Juli 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Hannover und Kurhessen für Sich und in Vertretung 
der übrigen Staaten des Zollvereines einerseits und der freien 
Hansestadt Bremen andererseits 
wegen 
Beförderung der gegenleitigen Verkehrsverhältnige. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Hannover und Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen für Sich und 
in Vertretung der übrigen Mitglieder des, Kraft der Verträge vom 22. und 
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