Regierungs-Blatt
Großher jogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 23. Weimar. 30. August 1856.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I.. Von der Königlich Hannoverschen Staatsregierung werden an den
Bahnhöfen zu Emden und Leer mit dem 1. k. Monats besondere Steuerabferti-
gungsstellen errichtet werden, welche im Namen und unter der Leitung der be-
treffenden Haupt-Zollämter die Abfertigungsbefugnisse derselben ausiüben und in
ihren dienstlichen Ausfertigungen sich der Unterschrift:
„Königliches Haupt-Zollamt (Emden oder Leer)
Abfertigungsstelle am Bahnhofe“
bedienen sollen, was, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes), hiermit zur öf-
fentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 6. August 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
II. Von der Königlich Sächsischen Staatsregierung ist dem dortigen
Neben-Zollamte 1 zu Klingenthal, Haupt-Zollamt Eibenstock, die Ermächti-
gung zum Begleitscheinwechsel mit den zollvereinsländischen Hauptsteuerämtern zu
Aachen, Cöln, Lindau, Kehl und bei Schusterinsel ertheilt worden, was, unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
41