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(Seite 333 des Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Weimar am 9. August 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
III. Die der Saline Arnshall bei Arnstadt nach der Ministerial-Bekannt-
machung vom 8. Dezember 1852 (Seite 249 des Regierungs-Blattes) zeither
übertragen gewesene Abgabe vom schwarzem und gelbem, bezüglich aus weißem
Kochsalze bereiteten Viehsalz an die Staatsangehörigen des Großherzogthumes
in den Steuerbezirken Ilmenau, Blankenhayn und Remda kann eingetretener
Hindernisse halber vom 1. k. Monats ab bis auf Weiteres nicht mehr Statt finden.
Indem solches den Bewohnern der gedachten Bezirke und den dortigen
Gemeindevorständen hiermit zur Kenntniß gebracht wird, bleibt den ersteren zu-
gleich überlassen, ihren Viehsalzbedarf von dem vorbezeichneten Zeitpunkte an
wiederum wie früher von der Saline Louisenhall bei Stotternheim zu entnehmen.
Weimar am 18. August 1856.
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. No-
vember 1855 (Seite 140 des Regierungs-Blattes) wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß die dermalen angeordnete zeitweise Suspension der
Steuervergütung für ausgehenden Branntwein vom 1. November d. J. ab
aufgehoben wird, dergestalt, daß von dem genannten Tage an die durch die
Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Oktober 1854 (Seite 358 des Regierungs-
Blattes) bestimmte Steuervergütung in den dazu geeigneten Fällen zu ge-
währen ist.
Weimar am 22. August 1856.
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.