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II. Nachdem unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Handels-
Vereines, in Rücksicht darauf, daß unter diesen Regierungen über anderweite
Regulirung der Eingangszölle für Getreide 2c. vom 1. Januar 1857 an ge-
genwärtig Berathung Statt findet, eine weitere Vereinbarung dahin erfolgt ist,
daß die zeitherige Einstellung der Erhebung des Eingangszolles für Getreide
und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere Mühlen-Fabrikate, nämlich geschro-
tene oder geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder ge-
schälte Hirse noch bis Ende Dezembers laufenden Jahres verlängert
werde: so wird diese Ausdehnung der Zollfreiheit hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. Weimar am 28. August 1856.
Großberzoglich Sachsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IIII. Von dem Großberzoglich Oldenburgschen Staats-Ministerium ist den
dortigen Neben-Zollämtern ! zu Hooksiel und Ellenserdammersiel unter
dem 18. dieses Monats die Ermächtigung zur Erledigung von Begleitscheinen
!und II ertheilt worden, was, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Be-
kanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes)
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 28. August 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 6. Ja-
nuar 1853 (Seite 11 des Regierungs-Blattes) und vom 6. Juni 1854
(Seite 279 des Regierungs-Blattes) wird bierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht, daß nach einer Benachrichtigung des Königlich Württemberg-
schen Finanz-Ministeriums auch dem dortigen Kameral-Amte Wangen
vom l. September dieses Jahres an die Befugniß zur Verleihung von Ueber-
gangsscheinen zu kontrolepflichtigen Getränkeversendungen ertheilt worden ist.
Weimar am 30. August 1856.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium,
Deparkemen der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Duuck der Hos- Buchdruckerei.