Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Uegierungs-Blatt 
Großherzugthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 26. Weimar. 5. November 1856. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
20. 2. 
Die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten sind übereinge- 
kommen, den seit dem 1. Januar 1854 gültigen Zoll-Tarif in einzelnen Be- 
stimmungen weiter abzuändern und zu ergänzen. 
Dem zu Folge verordnen Wir hierdurch mit im Voraus ertheilter Zu- 
stimmung des getreuen Landtages, daß nachstehende Abänderungen und Zusätze 
zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben ergangenen 
Erlossen im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Januar 1857 an in Wirksam- 
keit treten sollen. 
Erste Abtbeilung des Tarifes. 
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen find, treten 
folgende, bisher in dem Tarife nicht namentlich aufgeführte Artikel hinzu: 
zu Position 24: Bast; 
zu Position 30: Torfkohlen. 
Zweite Abtbeilung des Tarifes. 
Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr 
einer Abgabe unterworfen sud, treten folgende Aenderungen ein: 
A. In Bezug auf die Zollsätze. 
Von nachfolgenden Artikeln sind anstatt der bisherigen Eingangs= oder 
Ausgangs-Zollsätze die beigefügten Sätze bei dem Eingange oder bei dem Aus- 
gange zu erheben und zwar: 
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