253
B. In Bezug auf die Tatra-Sätze.
An Tara wird verwilligt fuͤr:
1) Phosphor (Pos. 5. a) in Blechkisten mit Wasser gefuͤllt, außer der
tarifmäßigen Tara für die äußere Umschließung, noch 20 Pfund vom
Zentner Brutto-Gewicht;
2) Hefe aller Art (Pos. 25. b), mit Ausnahme der Bier= und Wein-Hefe,
in Körben 7 Pfund vom Zentner Brutto-Gewicht;
3) Kaffee, rohen, und Kaffee-Surrogate (Pos. 25. m. ),
a. in Fässern mit Dauben von Eichen= und anderem hartem Holze
und in Kisten 12 Pfund vom Zentner Brutto-Gewicht;
b. in anderen Fässern 8 Pfund vom Zentner Brutto-Gewicht;
. in Ballen oder Säcken 2 Pfund vom Zentner Brutto-Gewicht;
4) Tabacksblätter, unbearbeitete und Stengel (Pos. 25. v. 1),
a. in Ballen aus Schilf, Bast und Binsen 4 Pfund vom Zentner
Brutto-Gewicht; ,
b. in Ballen anderer Art 2 Pfund vom Zentner Brutto-Gewicht.
C. In Bezug auf die Fassung einzelner Positionen.
1. In der Pos. 2. b. 2. „ungebleichtes 2c. Baumwollengarn“ fällt das
Wort „gezwirnte“ hinweg.
2. In Pos. 20. „Kurze Waaren“, desgleichen in dem Gesetze vom 28. Ok-
tober 1845, wegen provisorischer Erhöhung des Eingangszolles von
einigen Gegenständen, unter Ziffer V., nach den Worten: „feine Parfü-
merien“ kommen die Worte: „wie solche in kleinen Gläsern, Kruken 2c. im
Galanterie-Handel und als Galanterie-Waaren geführt werden“, in Wegfall.
3. Der Ueberschrift der Pos. 22. „Leinengarn, Leinwand und andere Leinen-
waaren“ ist hinzuzufügen: „d. i. Garn und Webe= oder Wirk-Waaren
aus Flachs, Hanf, Werg und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit
Ausnahme der Baumwolle.“
4. In der Anmerkung 1. zu Pos. 26. „Oel“ ist nach den Worten: „ein
Pfund Terpentinöl“ einzuschalten: „oder ein Achtelspfund Rosmarinöl“.
5. Der Ueberschrift der Pos. 30. a. „gefärbte 2c. Seide“ sind die Worte
hinzuzusetzen: „ferner Garn aus Baumwolle und Seide.“
. In Pos. 30. c. ist am Schlusse beizufügen „und Borten.“
. Der Pos. 38. e. „farbiges 2c. Porzellan“ ist beizufügen: „ingleichen
Knöpfe von Porzellan, weißem und farbigem.“
8. Bei der Pos. 3. „Blei“, Pos. 6. „Eisen und Stahl“, Pos. 19. „Kupfer
und Messing“", Pos. 33. „Steine“ sind die Ueberschriften zu ergänzen
durch Hinzufügung der Worte; „und Bleiwaaren“ bei Pos. 3., „Eisen-
— 8