266
Benennung
der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler-Juß
(mit der Eintheilung
des alers
in 30al und 2464),
beim
Eingang.
W-
Toö..)
Ausgang.
Sgr.
Tolr. 6.
nach dem
241-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.
Al. Xr. ai. Tr.
Ausgang.
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfsund.
10
Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr).
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu
1 Zeniner veranschlagt
51 Preußische
6 Mereiiche
4 Rbenccwerische
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes,
Kubilfuß.
Farbe (grün, halb= und ganz weiß)
Anmerk. Vorgedachtes Heblglas nur mit ab
F16 Aühenen Tereiv, Böden oder
c) im geschliffenes, abgerie-
benes, geschnittenes, gemustertes
weißes Glas; auch Behänge zu
Kronleuchtern von Glas, Glas-
knöpfe, Glasperlen und Glasschmelz
d) Spiegelglas:
1) wenn das Stück nicht über 288
Preußische oder 333 Allbayeri-
Quadratzoll mißt:
#.) gegossenes, belegtes oder un-
belegtes,
aa) wenn das Stück nicht über
zoll mißt
bb) wenn das Stück über 144
und bis 288 Preußische
ZQuadratzoll mißt..
6) geblasenes, belegtes oder un-
ungeschliffenes; ingleichen Fenster-
und Tafel-Glas in seiner natürlichen
sche oder 255 Rheinbayerische
144 Preußische Quadrat=
belegtes. .....
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
2
S1#
—
Sx
—1
inz
1
E—
10 130
5 15
23 in Fässern und
Kisten.
in Korben und
. 13
Gestellen.
23 in Fässern und
Kisten.
13 in Körben.
17 in Kisten.