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Benennung
der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Tvalers
in 30 # und 216#1),
beim
Eingang. Ausgang.
S t.
Tbir. 6 Tolt.
Car.
(6Gr.)
nach dem
241-Gulden-Fuß
Eing
I.
beim
ang.
Ir.
Aus
al.
gang.
Xt.
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
13
14
Drechsler-, Schnitz= und Kamm-
macher-Waaren, auch Meerschaum-
arbeit, ferner dergleichen Waaren,
in Verbindung mit anderen Mate-
rialien (mit Ausschluß von edlen
Metallen, feinen Metallgemischen,
echt vergoldetem oder versilbertem
Metall, Schildpatt, Perlmutter,
echten Perlen, Korallen oder Stei-
nen), ingleichen Holz-Bronce, höl-
zerne Hängeuhren, feine Korb= und
Holzflechter-Arbeit ohne Unterschied,
Fourniere mit eingelegter Arbeit
und geschnittenes Fischbein, auch
Blei- und Roth-Stifte .... ..
g) Gepolsterte Meubels,
Sattlerwaaren.
wie grobe
h) Grobe Böttcherwaaren, gebraucht.
Anmerk. . 5 und n): Grobe, robe, unge-
bttrbte Böttcher , Drechsler, Tisch
krr. und bloß gebebelte Holz Waa
ren und Wagnerarbeiten, ere Ma
schinen ven Holz und moete Korb
flechterwaaren tragen die allgemeine
Eingangsabgabe.
Hopfen
Instrumente, astronomische, chirur-
gische, mathematische, mechanische,
musikalische, optische, physikalische,
ohne Rücksicht auf die Materia-
lien, aus denen sie gefertigt sind
——— EIIIII
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
10
15
(12)
30
22)
200 in Fässern und
n Risten.
13 in Körben.
9 in Ballen.
23 in Fässern und
Kisten.
9 in Ballen.