Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

  
Benennung 
der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
— 
Abgabensätze 
  
nach dem 
.14-Thaler-Fuß 
(mit der Eintheilung 
des Thalers 
in 30 %l und 24 #), 
beim 
Ausgang. 
nach dem 
244-Gulden-Fuß, 
beim 
Eingang. 
(13 
Eingang. 
Th. Tolt. 
Ausgang. 
Cyr. 
(#ae 3l. Et. di. Ir. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Zentner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
3 
— 
32 
  
und Putz-Waaren, Gespinnste und 
Tressen-Waaren aus Metallfäden 
und Seide, außer Verbindung mit 
Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes- 
sing und Stahl; ferner Gold= und 
Silber-Stoffe (echt oder unecht); 
Bänder und Borten, ganz oder 
theilweise aus Seide; endlich obige 
Waaren aus Floret-Seide (bourre 
de scic), oder Seide und Floret- 
Seide ........ ....... 
Alle obigen Waaren, in welchen 
außer Seide und Floret-Seide auch 
andere Spinn-Materialien: Wolle 
oder andere Thierhaare, Baumwolle, 
Leinen, einzeln oder verbunden ent- 
halten sind, mit Ausschluß der Gold= 
und Silber-Stoffe, sowie der Bän- 
der und Borten 
Seife: 
a) Grüne, schwarze und andere 
SchmierseifeNJN 
b) Gemeine weiße 
24 
) Feine, in Täfelchen, Kugeln, Büch- 
sen, Krügen, Töpfen u. s. W. 
Spielkarten von jeder Gestalt und 
Größe, insofern sie in einzelnen 
Vereinsstaaten zum Gebrauche im 
Lande eingeführt werden dürfen, 
und unter Berücksichtigung der be- 
  
1 Zentr. 
1 zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
  
110 192130 
  
9615 
— — 
100 
G) 
10 
  
  
  
  
  
  
  
  
22 in Kisten. 
13 in Ballen. 
20 in Kisten. 
11 in Ballen. 
11#3 in Kisten. 
!1 6 in Ballen. 
16 in Kisten.
	        
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