Benennung
der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
—
Abgabensätze
nach dem
.14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalers
in 30 %l und 24 #),
beim
Ausgang.
nach dem
244-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.
(13
Eingang.
Th. Tolt.
Ausgang.
Cyr.
(#ae 3l. Et. di. Ir.
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
3
—
32
und Putz-Waaren, Gespinnste und
Tressen-Waaren aus Metallfäden
und Seide, außer Verbindung mit
Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes-
sing und Stahl; ferner Gold= und
Silber-Stoffe (echt oder unecht);
Bänder und Borten, ganz oder
theilweise aus Seide; endlich obige
Waaren aus Floret-Seide (bourre
de scic), oder Seide und Floret-
Seide ........ .......
Alle obigen Waaren, in welchen
außer Seide und Floret-Seide auch
andere Spinn-Materialien: Wolle
oder andere Thierhaare, Baumwolle,
Leinen, einzeln oder verbunden ent-
halten sind, mit Ausschluß der Gold=
und Silber-Stoffe, sowie der Bän-
der und Borten
Seife:
a) Grüne, schwarze und andere
SchmierseifeNJN
b) Gemeine weiße
24
) Feine, in Täfelchen, Kugeln, Büch-
sen, Krügen, Töpfen u. s. W.
Spielkarten von jeder Gestalt und
Größe, insofern sie in einzelnen
Vereinsstaaten zum Gebrauche im
Lande eingeführt werden dürfen,
und unter Berücksichtigung der be-
1 Zentr.
1 zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
110 192130
9615
— —
100
G)
10
22 in Kisten.
13 in Ballen.
20 in Kisten.
11 in Ballen.
11#3 in Kisten.
!1 6 in Ballen.
16 in Kisten.