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Benennung
der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalero
in 30%1 und 24½1),
beim
Ei
n
Tbir.
gang.
Eer.
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Aus
TMr##
gang.
Ear.
(9Gr.)
nach dem
241-Gulden-Fuß,
beim
Eingang.Ausgang.
at. Ar. nl.
Xt.
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-Gewicht:
Pasund.
3
—
sonderen Stempel= und Kontrole-
Vorschriften
Aumerk. Werden dergleichen zum authang
angemeldet, so wird die Durchgange.
abgabe erbeden.
Steine und Steinwaaren:
a) Mühlsteine mit eisernen Reifen.
b) Waaren aus Alabaster, Marmor
und Speckstein; ferner geschliffene
echte und unechte Steine, Perlen
und Korallen ohne Fassung
Anmerk. Große Marmerarbeiten (Statnen,
Husten und dergleichen), Pimenseeine:
ne Schleif um Wetz#- Steine: auch
veanren aus Serpentinstein ron die
allgemeine Eingangdabgabe.
Steinkohlen ..
Anmerk. 1) An der Preuhischen Seegrenze und
auf der Elbe, desgleichen auf be-
sondere Erlaubnißscheine auf der
Weser oder Werra eingebend.
2) An der Badischen Grenze eberbald
Rebl, desgleichen an der Würt
tembergischen Grenze und an dan
Baverischen Grenze rechts des
Rheins cingehend
Stroh-, Rohr= und Bast-
Waaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast,
Stroh und Schilf, ordinäre:
1) ungefärtt
2) gefärt
1 Zentr.
1 Stück.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
1 Zentr.
10
10
()
(5
(9)
4
16 in Fässern und
n
16 in Fässern und
en.
6 in Ballen.