Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

311 
Dergleichen Gegenstände sind mit fiedend heißer, starker, gewöhnlicher, d. 
h. ohne Kalk bereiteter Lauge sorgfältig abzuspülen und abzawaschen. Geht 
es an, so sind sie in solche Lauge völlig einzutauchen. Wollene Decken müssen 
stundenlang darin bleiben. Vorzügliche Aufmerksamkeit ist auf die Reinigung 
des sogenannten Putzzeuges (Striegel u. s. w.) zu richten. Eiserne Gegen- 
stände sind am Besten auszuglühen, verbrennbare Dinge von geringem Werthe 
zu verbrennen. 
Der Fußboden des Stalles ist von Mist, Lagerstroh und dergleichen zu 
befreien und dann mehrmals mit siedender Lauge abzuschwämmen. 
Die Oberfläche der Stallwände von Lehm oder Kalk ist abzukratzen und 
dann mit einem frischen Kalkanstrich zu überziehen. 
Die Polizei-Behörden haben darüber zu wachen, daß obiges Reinigungs= 
verfahren in den vorkommenden Fällen von Pferderäude angemessen in Anwen- 
dung gebracht werde, wozu es immer der Anleitung und Aufsicht eines appro- 
birten Thierarztes bedarf. 
Weimar am 15. November 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IV. Nach Mittheilung der Königlich Sächsischen Staatsregierung wird 
das Nebenzollamt I. Klasse zu Ebmath Haupt-Amtsbezirk Eibenstock vom 
nächstkommenden Jahre an in die Reihe der Nebenzollämter II. Klasse zurücktreten. 
Es wird dieses, unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre), 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. November 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
V. Nachdem die Arnheim-Oberhausener Eisenbahn im Anschluß an die 
Cöln-Mindener Eisenbahn in ihrer ganzen Ausdehnung dem Verkehre übergeben 
worden, ist an jener Bahn bei dem Königlich Preußischen Grenzorte Elten ein
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.