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Nebenzollamt I1. Klasse errichtet worden, bei welchem die Abfertigung der ein-
und ausgehenden Züge nach Maßgabe der Vorschriften des allgemeinen Regu-
latives über die Behandlung des Güter= und Effekten-Transportes auf den
Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen (Seite 53 folg. des Regierungs-Blat-
tes vom Jahre 1855) Statt findet.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 20. November 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
VI. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 9. Juli
dieses Jahres (Seite 201 des Regierungs-Blattes), betreffend den zwischen
Preußen, Hannover und Kurbessen für sich und in Vertretung der übrigen
Staaten des Zollvereines einerseits und der freien Hansestadt Bremen anderer-
seits am 26. Jannar dieses Jahres abgeschlossenen Vertrag, wegen Beförderung
der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse und auf den Artikel 18 dieses Vertrages
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Anfangs-Termin für
die Wirksamkeit des Vertrages und der demselben beigefügten Uebereinkünfte
auf den 1. Januar 1857 festgesetzt ist.
Die Eröffnung der im Artikel 7 des Vertrages erwähnten Zollvereins-
Niederlage zu Bremen bleibt für jetzt ausgesetzt und wird über den Zeitpunkt
dieser Eröffnung eine weitere Bekanntmachung erfolgen.
Zugleich wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der
zwischen Preußen, Hannover und Kurhessen und der freien Hansestadt Bremen
abgeschlossene Vertrag, die Suspension der Weserzölle betreffend, gleichfalls mit
dem 1. Januar 1857 in Wirksamkeit tritt.
Weimar am 9. Dezember 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Druck der Hof- Buchdruckerei.