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III. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministe-
riums wird das Haupt-Zollamt zu Cranenburg an der Hollaͤndischen Grenze
mit dem 1. Januar 1857 nach Cleve verlegt, von gleichem Zeitpunkte an aber
auch das in dem Bezirke jenes Hauptamtes belegene Neben-Zollamt II. Klasse
zu Wyler in ein Neben-Jollamt I. Klasse umgewandelt werden.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieß hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. Dezember 1856.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. Von der Großherzoglich Oldenburgschen Staatsregierung ist beschlos-
sen worden, das Neben-Zollamt I. Klasse zu Wangeroge mit dem 1. Ja-
nuar 1857 in ein Neben-Jollamt II. Klasse mit der erweiterten Befugniß zur
Ertheilung und Erledigung von Deklarations-Scheinen umzuwandeln.
Es wird dieses unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 8. September 1854 (S. 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre)
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Dezember 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachungen.
I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sitz
der Großherzoglichen Superintendentur der Amtsbezirke Lengsfeld und Derm-
bach, nach Uebertragung derselben an den Pfarr-Substituten Neußner, von Lengs-
feld nach Dermbach, den Wohnort des neu ernannten Superintendenten, ver-
legt worden ist.
Weimar am 8. Dezember 1856.
Großherzoglich Sächffsscher Kirchenrath.
von Wintzingerode.