Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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ruͤcksichtigung der mit der Königlich Bayerschen Regierung wegen Her- 
stellung von Telegraphen-Leitungen von Lichtenfels bis nach Coburg, 
Meiningen und Gotha bestehenden Verträge; daß derselben 
zugesichert ist, das Eigenthum an den Bahnen nicht vor Ablauf von 
dreißig Jahren an Unsern Staat, bezüglich an die Staaten von Sach- 
sen. Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha abtreten zu müssen und dann 
nicht anders als gegen eine volle Entschädigung nach der Wahl der 
Werra-Bahngesellschaft, entweder durch den Ersatz des auf die Bahn ver- 
wendeten Kapitals, oder mittelst Zahlung des fünf und zwanzigfachen 
Betrages desjenigen jährlichen Durchschnittsertrages, welcher nach Abzug 
der Betriebs= und Unterhaltungs-Kosten in den letzten fünf Jahren sich 
ergeben hat, und in allen Fällen unter Abtretung des angesammelten 
Reserve-Fonds (G. 10 des Gesellschafts-Statuts) an die Staatskassen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde soll, gleichwie die 
oben gedachten bisher noch nicht publizirten Staatsverträge vom 24. September 
1852 und 16. Oktober 1855, das Statut der Werra-Eisenbahngesellschaft und 
der von derselben mit der Thüringschen Eisenbahn-Direktion abzuschließende Ver- 
trag über den Bau und Betrieb der Werra-Eisenbahn nebst Zweigbahn, durch 
das Regierungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
So geschehen und gegeben Weimar am 21. Dezember 1855. 
1. Carl Alexander. 
von Wastzdorf. 
Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde 
für die Werra-Eisenbahngesellschaft.
	        
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