Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Juhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
G. 
Geisteskranke. Erhshung der Kosten für den Unterhalt derselben in der 
Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena# .... ... .. . .... 
Gemeindevorstände sollen dafür sorgen, daß Kranke in die Landes-Heil- 
anstalten in einem reinlichen Zustande und mit Kleidungsstücken versehen ein- 
geliefert und daß die zur Abholung der Kranken aus jenen Anstalten be- 
stimmten Fristen pünktlichst eingehalten werden 
Gemeindevorstände sollen Dienstbücher für Gesinde nicht vor rrhaltener. 
Ueberzeugung, daß der Nachsuchende die Kuhpocken oder Menschenblattern 
gehabt, oder unempfänglich für die Einimpfung derselben sey, ausfertigen 
Gemeindevorstand zu Münchenbernsdorf ist zur Anordnung und Ueber- 
nahme von Schub-Transporten beauftragt und zur Aussteluns von Paͤssen 
ermächtigt .................. ....... 
Gerichts-Ferien im Großherzogthume; deren Anfang und Dauer. 
Gesinde. Siehe Dienstbücher. 
Getreide 2c. ist vom Eingangszolle bis Ende des Jahres 1856 befreict .. 
Gewerbsscheine — steuerfreie — Siehe Legitimations-Scheine. 
Gildehaus, Koöniglich Hannoversches Nebenzollamt, erster Klasse, verlegt 
nach Spriengbiel an der Hollandischen Grenze ..... ...... . .. .. . . .. . ... 
Goldbach, Dorf, wird von dem Steuerbezirke Buttstaͤdt abgetrennt und dem 
Steuerbezirke Weimar einverleitbtbtttt4 ... ... 
Grenzacher-Horn (im Großherzogthume Baden). Das Nebenzollamt er- 
ster Klasse an demselben ist mit dem dortigen Anmeldeposten aufgehoben und 
statt dessen ein Nebenzollamt zweiter Klasse daselbst errichtet worden 
W. 
Handels= und Schifffahrts-Verträge. Siehe Bremen, Meriko, 
Neapel und Zollvertrag. 
Heilanstalten des Landes. Siehe Geisteskranke und Gemeindevorstände. 
Hof-Stallaomt — Großherzogliches — dessen Wieder errichtung als selbst- 
ständige Behörddddieieieiididii . ... 
Hoobksiel (im Großherzogthume Oldenburg). Dem vaosigen Nebenzollamte wird 
die Ermächtigung zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt. 
Hülsenfrüchte. Siehe Getreide. 
  
81. 
82. 
159. 
195. 
246. 
99. 
83. 
308. 
246.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.