Juhalt.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
G.
Geisteskranke. Erhshung der Kosten für den Unterhalt derselben in der
Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena# .... ... .. . ....
Gemeindevorstände sollen dafür sorgen, daß Kranke in die Landes-Heil-
anstalten in einem reinlichen Zustande und mit Kleidungsstücken versehen ein-
geliefert und daß die zur Abholung der Kranken aus jenen Anstalten be-
stimmten Fristen pünktlichst eingehalten werden
Gemeindevorstände sollen Dienstbücher für Gesinde nicht vor rrhaltener.
Ueberzeugung, daß der Nachsuchende die Kuhpocken oder Menschenblattern
gehabt, oder unempfänglich für die Einimpfung derselben sey, ausfertigen
Gemeindevorstand zu Münchenbernsdorf ist zur Anordnung und Ueber-
nahme von Schub-Transporten beauftragt und zur Aussteluns von Paͤssen
ermächtigt .................. .......
Gerichts-Ferien im Großherzogthume; deren Anfang und Dauer.
Gesinde. Siehe Dienstbücher.
Getreide 2c. ist vom Eingangszolle bis Ende des Jahres 1856 befreict ..
Gewerbsscheine — steuerfreie — Siehe Legitimations-Scheine.
Gildehaus, Koöniglich Hannoversches Nebenzollamt, erster Klasse, verlegt
nach Spriengbiel an der Hollandischen Grenze ..... ...... . .. .. . . .. . ...
Goldbach, Dorf, wird von dem Steuerbezirke Buttstaͤdt abgetrennt und dem
Steuerbezirke Weimar einverleitbtbtttt4 ... ...
Grenzacher-Horn (im Großherzogthume Baden). Das Nebenzollamt er-
ster Klasse an demselben ist mit dem dortigen Anmeldeposten aufgehoben und
statt dessen ein Nebenzollamt zweiter Klasse daselbst errichtet worden
W.
Handels= und Schifffahrts-Verträge. Siehe Bremen, Meriko,
Neapel und Zollvertrag.
Heilanstalten des Landes. Siehe Geisteskranke und Gemeindevorstände.
Hof-Stallaomt — Großherzogliches — dessen Wieder errichtung als selbst-
ständige Behörddddieieieiididii . ...
Hoobksiel (im Großherzogthume Oldenburg). Dem vaosigen Nebenzollamte wird
die Ermächtigung zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt.
Hülsenfrüchte. Siehe Getreide.
81.
82.
159.
195.
246.
99.
83.
308.
246.