Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eifsenach. 
Nummer 5. Weimar. 12. März 1856. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Wegen der andauernden Theuerung der Lebensbedürfnisse ist vom 1. 
d. M. an bis auf Weiteres eine Erhöhung der für den Unterhalt eines Gei- 
steskranken in der Großherzoglichen Irren-, Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena 
jährlich zu leistenden Vergütung nothwendig geworden. 
Dieselbe ist auf 
96 Thaler für einen männlichen Pflegling und 
84 Thaler für einen weiblichen Pflegling 
der dritten (niedrigsten) Verpflegungsklasse und auf 
120 Thaler für jeden männlichen oder weiblichen Pflegling der zwei- 
ten Verpflegungsklasse 
festgestellt worden. 
Dieses wird hierdurch mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vor- 
maligen Großherzoglichen Landes-Direktion vom 21. Dezember 1847 (Wei- 
marische Zeitung v. J. 1847 Seite 585) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 24. Januar 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
12
	        
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