Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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III. Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 
333 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß von Seiten der Königlich Bayerschen Staatsregierung dem Rebengoll- 
amte I. Kreuth in Achenthal, Haupt-Zollamtsbezirk Rosenheim, vom 1. Sep- 
tember d. J. an die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit 
allen kompetenten Vereinszoll-Aemtern ertheilt worden ist. 
Weimar am 13. August 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekauntmachung. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. Juli 1855 
(Regierungs-Blatt Nr. 18) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß die zum Justizamts-Bezirke Crenzburg gehörigen Ortschaften Spichra und 
Pferdsdorf, sowie der Hof Lengröden aus dem Bestellbezirke des Postamtes 
Eisenach ausgeschieden und demjenigen der Post-Kollektion Creuzburg, welche 
diese Orte wöchentlich zweimal und zwar am Mittwoch und Sonnabend 
begehen lassen wird, zugewiesen worden sind. 
Weimar am 11. August 1857. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Druck der P. i= Buchdrurkeret in Weimar.
	        
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