Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Seine Durchlaucht der souveraine Fürst von Liechten- 
stein: 
den Kaiserlich Oesterreichischen Ministerial-Rath des Innern, J. 
U. Dr. Cajetan Edlen v. Mayer, Ritter der Oesterreichisch 
Kaiserlichen Leopolds= und Franz-Josephs-Orden u. s. w.; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrmont: 
den Königlich Preußischen geheimen Ober-Finanzrath Carl Theo- 
dor Seydel; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen Staatsrath Gottfried Theodor 
Stichling: 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie: 
den Königlich Sächsischen Geheimrath u. s. w. Adolph Freiherrn 
von Weißenbach; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe: 
den Königlich Hannoverschen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüel; 
Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe: 
den Königlich Preußischen geheimen Ober-Finanzrath Carl Theo- 
dor Seydel; 
Seine Durchlaucht der souveraine Landgraf von Hessen: 
den Großherzoglich Hessischen Ober-Baurath Hector Rößler; 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Senator Franz Alfred Jakob Bernus u. s. w., 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Münzvertrag verhandelt und geschlos- 
sen worden ist: 
Artikel 1. 
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei 
der Erhebung der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staa- 
ten der Ausmünzung zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als 
ausschließliches Münzgewicht eingeführt werden, auch zu diesem Zwecke eine 
selbstständige Eintheilung in Tausendtheile mit weiterer decimaler Abstufung 
erhalten.