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Seine Durchlaucht der souveraine Fürst von Liechten-
stein:
den Kaiserlich Oesterreichischen Ministerial-Rath des Innern, J.
U. Dr. Cajetan Edlen v. Mayer, Ritter der Oesterreichisch
Kaiserlichen Leopolds= und Franz-Josephs-Orden u. s. w.;
Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrmont:
den Königlich Preußischen geheimen Ober-Finanzrath Carl Theo-
dor Seydel;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie:
den Großherzoglich Sächsischen Staatsrath Gottfried Theodor
Stichling:
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie:
den Königlich Sächsischen Geheimrath u. s. w. Adolph Freiherrn
von Weißenbach;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe:
den Königlich Hannoverschen Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüel;
Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe:
den Königlich Preußischen geheimen Ober-Finanzrath Carl Theo-
dor Seydel;
Seine Durchlaucht der souveraine Landgraf von Hessen:
den Großherzoglich Hessischen Ober-Baurath Hector Rößler;
Der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Senator Franz Alfred Jakob Bernus u. s. w.,
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Münzvertrag verhandelt und geschlos-
sen worden ist:
Artikel 1.
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei
der Erhebung der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staa-
ten der Ausmünzung zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als
ausschließliches Münzgewicht eingeführt werden, auch zu diesem Zwecke eine
selbstständige Eintheilung in Tausendtheile mit weiterer decimaler Abstufung
erhalten.