Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

98

burg,  Nassau  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  in  dem  Wunsche  übereingekommen
  sind,  eine  Aenderung  in  den  bisherigen  Bestimmungen  über  die  Besteuerung
  des  Rübenzuckers  und  über  die  Verzollung  des  ausländischen  Syrups  eintreten
  zu  lassen,  so  sind  zu  diesem  Zwecke  Verhandlungen  gepflogen  worden,
wozu  als  Bevollmächtigte  ernannt  haben:

die  Königlich  Preußische  Regierung:

den  Geheimen  Ober-Finanzrath  Georg  Hermann  Hellwig,
die  Königlich  Bayersche  Regierung:

den  Ministerial-Assessor  Dr.  Johann  Diepolder,

die  Königlich  Sächsische  Regierung:
den  Geheimen  Finanz-Rath  Friedrich  Moritz  Lehmann,

die  Königlich  Hannoversche  Regierung:
den  General-Zolldirektor  Franz  Georg  Carl  Albrecht,

die  Königlich  Württembergsche  Regierung:
den  Ober-Finanzrath  Ludwig  Friedrich  von  Herzog,

die  Großherzoglich  Badensche  Regierung:

den  Finanz-Rath  Dr.  Johann  Baptist  Valentin  Weindel,
die  Kurfürstlich  Hessische  Regierung:

den  Ober-Finanzrath  Friedrich  Theodor  Bode,
die  Großherzoglich  Hessische  Regierung:

den  Ober-Steuerrath  Ludwig  Wilhelm  Ewald,

die  bei  dem  Thüringischen  Zoll=  und  Handels-Vereine  betheiligten  Regierungen,
nämlich  außer  der  Königlich  Preußischen  und  der  Kurfürstlich  Hessischen  Regierung:


die  Großherzoglich  Sächsische,

die  Herzoglich  Sachsen-Meiningensche,

die  Herzoglich  Sachsen-Altenburgsche,

die  Herzoglich  Sachsen-Coburg-Gothaische,

die  Fürstlich  Schwarzburg-Rudolstädtsche,

die  Fürstlich  Schwarzburg-Sondershausensche,

die  Fürstlich  Reuß-Plauensche  Regierung  älterer  Linie  und

die  Fürstlich  Reuß-Plauensche  Regierung  jüngerer  Linie:

den  Großherzoglich  Sächsischen  Geheimrath  Gustav  Thon,