Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Ministerial-Bekannutmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 27. Ok- 
tober 1854 und vom 29. Oktober 1855 wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß auch die Führung der Kataster von Gerega, Kleinlö- 
bichau und Nausnitz der Bezirks-Katasterführung zu Thalbürgel zugewiesen 
worden ist. Weimar am 1. Juli 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
II. Dem in der Stadt Eisenach zusammengetretenen Vereine zur Unter- 
stützung Hülfsbedürftiger daselbst sind von Sr. Königlichen Hoheit, dem Groß- 
herzoge, die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. Juli 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
III. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. v. M., 
Seite 116 des Regierungs-Blattes, wird hierdurch weiter zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die unter Ziffer 1, 3 und 4 jener Bekanntmachung 
ertheilten Bestimmungen nunmehr auch hinsichtlich derjenigen ausländischen 
Salinen, welche zur Salzversorgung des Großherzogthumes mit zugezogen sind, 
in Anwendung kommen und daß die Preise des von diesseitigen Staatsangehörigen 
entnommenen, mit dem vorschriftsmäßigen Zusatz von Zwei Pfund kupferfreien Eisen- 
oxyd und Vier Pfund gepulverten Wermuthskraut auf je 394 Pfund versehenen, 
Viehsalzes für Vierhundert Pfund des neuen Landesgewichtes (Zollgewichtes) 
aus weißem Kochsalze schwarzes und 
bereitetes Viehsalz gelbes Salz 
1) auf der Saline Ober-Neusulza auf 3 Thlr. 27 Sgr. 2 Thlr. 25 Sgr. 
2) 77 77 5*77 Frankenhausen 77 3 77 23 77 3 77 77 
3) *½—-- « Artern .. « 2 / 13 7.%% „7 
4) 7!7’ „½ 1 Arnshalle · » 3 7“ 16 !7%„½½ » 
5),,,,,,Satzungen.»3»27,,3,,ll,, 
6) !7 „7 » Ernsthalle « » 3 » 27 !717 „ 1 
7) „ „ „ Heinrichshalle „3 „ 29 „ 3 „ I1. „ 
8) „ Luisenhalle nach 
der Bekanntmachung vom 
28. Juni d. J. „ 4 „ — „ 2 „ 25 „
	        
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