Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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III. Von der Königlich Bayerschen Staatsregierung ist auf der Donaulände 
am untern Wörth in Regensburg für die zollamtliche Abfertigung der dort 
landenden Schiffe vorerst eine exponirte Zoll-Erpeditionsstelle errichtet worden, 
wolche unter der Kontrole und mit den Abfertigungsbefugnissen des dortigen 
Hauptzollamtes fungiren und die Firma: „Königliches Hauptzollamt Regens- 
burg, Expedition an der Lände“ führen wird. 
Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (S. 333 des betreffenden Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. August 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
IV. Mit der Königlich Großherzoglich Luremburgschen Regierung ist die 
Verabredung getroffen worden, daß bei dem Uebergange von Branntwein aus 
Preußen, sowie aus den wegen der Branntweinsteuer mit Preußen in Gemein- 
schaft stehenden Zollvereinsstaaten nach Luxemburg und umgekehrt, 
1) denjenigen, welche den Branntwein überführen, eine Rückvergütung an 
Branntweinsteuer nicht gewährt werden, dagegen aber auch 
2) gegenseitig die seit Erhöhung des Maischsteuersatzes in Preußen und 
den mit diesem verbundenen Zollvereinsstaaten eingetretene Erhebung der 
Uebergangsabgabe unterbleiben soll, sofern die Betheiligten über den zu 
versendenden Branntwein im Lande der Versendung einen Uebergangs- 
schein entnehmen und die daraus erwachsenden Verpflichtungen erfüllen. 
Diese Befreiung von der gegenseitigen Erhebung der Uebergangsabgabe 
tritt mit dem 1. Oktober d. J. ein. 
Wegen Erlangung von Uebergangsscheinen haben die Betheiligten sich an 
die zur Ausfertigung solcher Bezettelungen ermächtigten Steuerstellen zu wenden. 
Weimar am 19. August 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements--Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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