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III. Mit der am 11. d. M. erfolgten Eröffnung der Eisenbahn von Thion-
ville nach Luxemburg ist von Seiten der Königlich Großherzoglich Luxemburgschen
Regierung der Zoll-Abfertigungsstelle auf dem Bahnhofe zu Luxemburg die Be-
zeichnung:
„Königlich Großherzogliches Haupt-Zollamt, Zoll-Expedition auf dem
Bahnhofe“
beigelegt und zugleich zu Bettemburg ein Neben-Zollamt I. vorläufig mit der er-
weiterten Befugniß, die Eingangsalgcben bei Gegenstärden, welche höher als mit
Fünf Thalern vom Zentner belegt sind, bis zur Summe von Hundert Thalern für
jeden Empfänger einer Sendung erheben zu dürfen, errichtet worden.
Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs -Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 25. August 1859. 4
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
IV. An der Stelle des vor Kurzem verstorbenen Wasserzoll-Einnehmers,
Chausseegeld-Erhebers Friedrich Jakob Köhler zu Creuzburg, ist als Wasserzoll-
Einnehmer daselbst der Gasthofsbesitzer Friedrich Enders angenommen und ver-
pflichtet worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 26. August 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
V. Mit höchster Genehmigung wird das durch die Ministerial-Bekannt-
machung vom 27. Mai d. J. angeordnete Verbot der Ausfuhr von Schlachtvieh
aus dem Großherzogthume über die südlichen und westlichen Grenzen des Zoll-
vereins hiermit wieder aufgehoben.
Weimar am 7. September 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departements-Chef.
K. Bergfeld.
Drugd der Hof- Buchdruckerei in Weimar.